BGB

Was und wofür ist der § 1884 BGB? Abwesenheitspflegschaft

Der § 1884 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Ein abwesender Volljähriger, dessen Aufenthalt unbekannt ist, erhält für seine Vermögensangelegenheiten, soweit sie der Fürsorge bedürfen, einen Abwesenheitspfleger. Ein solcher Abwesenheitspfleger ist ihm insbesondere auch dann zu bestellen, wenn er durch Erteilung eines Auftrags oder einer Vollmacht Fürsorge getroffen hat, aber Umstände eingetreten sind, die zum Widerruf des Auftrags oder der Vollmacht Anlass geben.
(2) Das Gleiche gilt für einen Abwesenden, dessen Aufenthalt bekannt, der aber an der Rückkehr und der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten verhindert ist.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es Regelungen, die sich mit der Abwesenheit von Personen und den damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen befassen. Eine dieser Vorschriften ist § 1884, der die Abwesenheitspflegschaft behandelt. Hierbei geht es um den Schutz der Vermögensangelegenheiten abwesender Volljähriger, deren Aufenthaltsort unbekannt ist oder die an einer Rückkehr gehindert sind.

Die Idee hinter dieser Regelung ist es, Personen zu helfen, die aufgrund ihrer Abwesenheit nicht in der Lage sind, sich um ihren eigenen Besitz oder ihre finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Das Gesetz sieht vor, dass ein Abwesenheitspfleger eingesetzt wird, um diese Interessen zu wahren und notwendige Entscheidungen zu treffen.

Wann wird ein Abwesenheitspfleger bestellt?

Ein Abwesenheitspflegschaft wird in zwei wesentlichen Fällen eingerichtet. Erstens, wenn die Person abwesend ist und ihr Aufenthalt völlig unbekannt ist. Zweitens, wenn die Person zwar bekannt ist, jedoch aus bestimmten Gründen, wie zum Beispiel Krankheit oder andere persönliche Umstände, an der Rückkehr und der Verwaltung ihrer Angelegenheiten gehindert ist.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Freund, der aus beruflichen Gründen ins Ausland gegangen ist und plötzlich den Kontakt abbricht. Niemand weiß, wo er sich aufhält. In einem solchen Fall könnte ein Abwesenheitspfleger bestellt werden, um sicherzustellen, dass seine finanziellen Verpflichtungen, wie Miete oder andere laufende Kosten, weiterhin erfüllt werden. Der Pfleger könnte auch im Sinne des Freundes agieren und Verträge verwalten oder eventuell notwendige Entscheidungen treffen.

Schutz der Interessen der Abwesenden

Es ist wichtig zu betonen, dass der Abwesenheitspfleger in erster Linie dazu dient, die Interessen der abwesenden Person zu schützen. Dabei muss er natürlich die verwalteten Vermögenswerte im besten Interesse des Abwesenden verwalten. Dies kann zum Beispiel die Pflege von Immobilien oder die Sicherstellung, dass Rechnungen pünktlich beglichen werden, umfassen.

Ein weiteres Beispiel ist eine Person, die im Urlaub unerwartet erkrankt und länger im Krankenhaus bleibt. Auch wenn ihr genauer Aufenthaltsort bekannt ist, kann sie doch nicht selbstständig ihre Vermögensangelegenheiten regeln. In diesem Fall kann ein Abwesenheitspfleger ernannt werden, um notwendige Geschäfte zu erledigen, wie etwa das Bezahlen von Rechnungen oder die Verwaltung von Konten.

Durch die Regelung der Abwesenheitspflegschaft wird sichergestellt, dass niemand in der persönlichen und finanziellen Notlage ungeschützt bleibt. Sie bietet eine rechtliche Grundlage, um in der Abwesenheit einer Person verantwortlich zu handeln und gleichzeitig deren Interessen zu wahren.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de