BGB

Was und wofür ist der § 785 BGB? Aushändigung der Anweisung

Der § 785 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Der Angewiesene ist nur gegen Aushändigung der Anweisung zur Leistung verpflichtet.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält viele wichtige Vorschriften, die das tägliche Leben betreffen. Ein besonders interessanter Paragraf ist § 785, der sich mit der Aushändigung von Anweisungen befasst. Dieser Gesetzestext reguliert die Pflichten einer Person, die auf eine Anweisung reagiert. Im Fokus steht die Frage, unter welchen Bedingungen eine solche Leistung erfolgen muss.

Im Grunde besagt § 785, dass derjenige, der etwas leisten soll, dazu nur verpflichtet ist, wenn ihm die entsprechende Anweisung übergeben wurde. Dies bedeutet, dass es eine Art Nachweis geben muss, dass die Anweisung tatsächlich vorhanden ist und an den Angewiesenen übergeben wurde.

Praktische Anwendung des Paragrafen

Wie sieht das in der Praxis aus? Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Freund, der Ihnen Geld schuldet. Sie haben ihm eine schriftliche Anweisung geschickt, in der Sie ihn auffordern, Ihnen das Geld zu überweisen. Ihr Freund kann jedoch behaupten, die Anweisung nicht erhalten zu haben.

In diesem Fall ist Ihr Freund gemäß § 785 des BGB nicht verpflichtet, die Zahlung zu leisten, es sei denn, er hat die Anweisung tatsächlich in der Hand, sprich: ihm wurde die Anweisung übergeben. Das bedeutet, dass Sie in der Position sind, nachzuweisen, dass Ihr Freund die Anweisung erhalten hat. Dies lässt sich leicht mit einem Einschreiben oder einem persönlichen Übergabetermin belegen.

Ein weiteres Beispiel

Betrachten wir ein weiteres Beispiel. Angenommen, Sie haben einem Dienstleister einen Auftrag zur Renovierung Ihrer Wohnung erteilt. Sie haben ihm eine schriftliche Anweisung gegeben, die besagt, welche Arbeiten er ausführen soll. Wenn der Dienstleister nun behauptet, dass er die Anweisung nie erhalten hat, könnte er theoretisch die Ausführung der Arbeiten verweigern.

Hier ist es wichtig, dass Sie einen Beweis für die Aushändigung der Anweisung haben. Vielleicht haben Sie eine Bestätigung per E-Mail gesendet oder sogar einen Zeugen, der bestätigen kann, dass Sie die Anweisung übergeben haben. Solche Nachweise sind entscheidend, um Ihre Ansprüche fristgerecht durchzusetzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 785 des BGB nicht nur für Juristen, sondern auch für Laien von Bedeutung ist. Um klare Verpflichtungen und Ansprüche zu definieren, sollten Anweisungen immer nachweisbar übergeben werden. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten und reduziert Missverständnisse im Alltag.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de