
Im deutschen Recht gibt es zahlreiche Bestimmungen, die die Haftung und Verpflichtungen von Personen regeln. Eine dieser Bestimmungen ist § 769 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der sich mit der Mitbürgschaft befasst. Doch was bedeutet dieser Paragraf konkret und wie wirkt er sich auf den Alltag aus? In diesem Blogartikel möchten wir die Grundzüge der Mitbürgschaft verständlich erläutern und ein Beispiel geben, um das rechtliche Prinzip zu verdeutlichen.
Wenn mehrere Personen eine Bürgschaft für dieselbe Verbindlichkeit übernehmen, haften sie als Gesamtschuldner. Das heißt, dass jeder Bürge unabhängig von den anderen für die gesamte Schuld verantwortlich ist. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Bürgschaften nicht gemeinsam abgegeben wurden. Diese rechtliche Verbindung kann für die Beteiligten erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere wenn es um die Frage geht, wie man die Schuld untereinander aufteilt.
Was bedeutet „Gesamtschuldner“?
Der Begriff „Gesamtschuldner“ ist zentral für das Verständnis des § 769 BGB. Wenn mehrere Personen als Gesamtschuldner haften, kann der Gläubiger von jedem einzelnen Bürgen die gesamte Schuld verlangen. Das bedeutet, dass der Gläubiger nicht verpflichtet ist, sich an alle Gläubiger zu wenden, sondern jeden Einzelnen in die Verantwortung ziehen kann.
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dieses Prinzip:
Stellen Sie sich vor, drei Freunde, Anna, Bernd und Clara, bürgen jeweils für einen Bankkredit in Höhe von 30.000 Euro, um gemeinsam ein Projekt zu finanzieren. Jeder von ihnen unterschreibt die Bürgschaftserklärung. Wenn das Projekt jedoch nicht erfolgreich ist und die Bank ihr Geld verlangt, könnte sie sich entscheiden, nur Anna zu verklagen. Anna wäre in diesem Fall verpflichtet, den gesamten Betrag von 30.000 Euro zu zahlen, auch wenn sie nur für einen Teil der Bürgschaft gebürgt hat.
Verteilung der Zahlungsverpflichtung
Nachdem Anna den Betrag bezahlt hat, hat sie das Recht, von Bernd und Clara eine Rückzahlung zu verlangen, sofern diese nicht selbst auch ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Dieses Rückforderungsrecht regelt, wie die Bürgschaft unter den Bürgen aufgeteilt wird. Sollten Bernd und Clara also nicht zahlen können oder wollen, bleibt Anna auf den Kosten sitzen. Diese Konstellation kann zu Spannungen zwischen den Bürgen führen, da sich jeder der Verpflichtung bewusst sein muss und im Ernstfall für die Gesamtsumme aufkommen kann.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass § 769 BGB eine äußerst wichtige Regelung ist, die sowohl Chancen als auch Risiken für alle Beteiligten birgt. Die Haftung als Gesamtschuldner kann Beziehungen belasten und sollte daher gut überdacht werden, bevor man eine Bürgschaft übernimmt. Ein klärendes Gespräch unter den Bürgen sowie gegebenenfalls rechtliche Beratung sind ratsam, um die möglichen Folgen im Vorfeld zu besprechen.