BGB

Was und wofür ist der § 313 BGB? Störung der Geschäftsgrundlage

Der § 313 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
(+++ § 313: Zur Nichtanwendung vgl. § 10 Abs. 5 KredWG +++)

Das deutsche Rechtssystem enthält zahlreiche Regelungen, die die Vertragsbeziehungen zwischen Parteien verwalten. Eine dieser Regelungen ist § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), auch bekannt als das Gesetz zur „Störung der Geschäftsgrundlage“. Doch was bedeutet das konkret, und wann ist es anwendbar?

Der § 313 BGB befasst sich mit Situationen, in denen sich nach dem Abschluss eines Vertrags wesentliche Umstände so erheblich verändern, dass die Parteien bei Kenntnis dieser Veränderungen einen anderen Vertrag geschlossen hätten. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn es für einen der Vertragspartner unzumutbar wird, am ursprünglichen Vertrag festzuhalten.

Was heißt das konkret?

Die zentrale Idee des § 313 ist der Schutz der Parteien vor unvorhersehbaren Entwicklungen, die den ursprünglichen Vertragszweck gefährden können. Diese Regelung betrifft oft Verträge in Bereichen wie Miete, Bau oder Dienstleistungen, wo unvorhersehbare Ereignisse auftreten können, die die Durchführung des Vertrags erschweren oder unmöglich machen.

Ein einfaches Beispiel könnte Folgendes betreffen: Angenommen, zwei Parteien schließen einen Mietvertrag über ein Geschäftslokal. Nach Vertragsabschluss erfährt der Mieter, dass die Stadt plant, nebenan eine Autobahn zu bauen. Dies könnte zu Lärm und Beeinträchtigungen führen, sodass der Mieter das Lokal nicht mehr nutzen kann, wie ursprünglich vorgesehen. Hier könnte der Mieter eine Anpassung des Mietvertrags verlangen oder unter bestimmten Umständen sogar vom Vertrag zurücktreten.

Wann kann man einen Vertrag anpassen oder kündigen?

§ 313 BGB nennt einige Bedingungen, unter denen eine Anpassung des Vertrags gerechtfertigt ist. Erstens müssen die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags wurden, sich erheblich verändert haben. Dazu gehört auch, dass grundlegende Vorstellungen, die den Vertrag geprägt haben, als falsch erkannt werden. Beispielsweise könnte eine Partei bei Vertragsabschluss davon ausgegangen sein, dass eine Genehmigung für ein Bauvorhaben erteilt wird, nur um später festzustellen, dass dies nicht der Fall ist.

Wenn eine Anpassung jedoch nicht möglich ist oder eine der Parteien dies schwerwiegend benachteiligt, steht dem benachteiligten Teil das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In Fällen von Dauerschuldverhältnissen, wie etwa einem langfristigen Mietvertrag, hat die benachteiligte Partei das Recht zur Kündigung. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der den Parteien Flexibilität in unvorhersehbaren Situationen gibt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 313 BGB einer der vielen Mechanismen im deutschen Vertragsrecht ist, der dafür sorgt, dass Verträge fair und im Sinne aller Beteiligten bleiben. Es bietet Schutz vor unvorhergesehenen Umständen, die die Vertragserfüllung erheblich beeinträchtigen könnten.

Sofern Sie jemals in eine Situation geraden sollten, in der sich Umstände nach Vertragsabschluss stark verändert haben, kann es sich lohnen, rechtlichen Rat einzuholen. Die genaue Anwendung des § 313 BGB kann je nach Einzelfall variieren und eine fachkundige Einschätzung erfordern, um Ihre Rechte und Pflichten richtig zu verstehen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de