BGB

Was und wofür ist der § 666 BGB? Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Der § 666 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.

Das deutsche Rechtssystem ist eine komplexe Materie. Dennoch gibt es bestimmte Gesetze, die auch für Laien verständlich sind. Eines dieser Gesetze ist § 666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieses Gesetz bezieht sich auf die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht eines Beauftragten gegenüber dem Auftraggeber. Was bedeutet das genau? Und welche praktischen Relevanzen hat dieses Gesetz? Lassen Sie uns dies näher betrachten.

§ 666 BGB verpflichtet den Beauftragten, dem Auftraggeber Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht nur für den aktuellen Stand eines Auftrags, sondern auch für die Ausführung des Auftrags selbst. Der Beauftragte hat die Pflicht, über das, was er getan hat, Rechenschaft abzulegen. Diese Regelung ist wichtig, da sie sicherstellt, dass der Auftraggeber stets im Bilde darüber ist, was mit seinen Anliegen geschieht.

Die Pflicht zur Auskunftserteilung

Im Rahmen von § 666 BGB ist die Auskunftspflicht eine fundamentale Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Beauftragtem. Der Beauftragte muss auf Verlangen des Auftraggebers Auskunft über den aktuellen Stand des Geschäfts geben. Dies kann in vielen Situationen von großer Bedeutung sein, insbesondere wenn zeitliche Fristen oder wichtige Entscheidungen anstehen.

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Ein Unternehmer beauftragt eine Werbeagentur, eine Marketingkampagne zu entwickeln. Während des Projekts möchte der Unternehmer wissen, wie der Stand der Dinge ist. Die Werbeagentur ist verpflichtet, ihm diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Ignoriert die Agentur dieses Verlangen, könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Rechenschaft nach Auftragsausführung

Ein weiterer wichtiger Aspekt des § 666 BGB ist die Rechenschaftspflicht nach Abschluss eines Auftrags. Der Beauftragte muss dem Auftraggeber darstellen, was genau er getan hat. Dies schließt auch eine detaillierte Aufschlüsselung der geleisteten Arbeit und eventuell angefallener Kosten ein.

Ein Beispiel für diesen Fall könnte ein Architekt sein, der den Bau eines Hauses plant. Nach Abschluss des Projekts muss er dem Bauherren zeigen, wie die Gelder verwendet wurden, welche Materialien eingesetzt wurden und ob alle Termine eingehalten wurden. Der Bauherr hat ein Recht darauf, diese Informationen zu erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 666 BGB eine wichtige Regelung in der Auftraggeber-Beauftragten-Beziehung darstellt. Es schafft eine transparente Grundlage, die Vertrauen fördert. Sowohl Laien als auch Fachleute sollten sich dieser Regelung bewusst sein, um ihre Rechte und Pflichten in Vertragsverhältnissen zu verstehen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de