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der Anspruch entstanden ist und
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der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
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ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und
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ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
Maßgeblich ist die früher endende Frist.
Das deutsche Zivilgesetzbuch (BGB) regelt in § 199 die Verjährung von Ansprüchen. Verjährung ist ein wichtiger rechtlicher Grundsatz. Sie dient dazu, Rechtsfrieden zu schaffen und zu verhindern, dass alte Ansprüche ewig in der Luft hängen. Aber was bedeutet das konkret? Lass uns die Regelungen Schritt für Schritt näher betrachten.
Die Regelungen im § 199 sind besonders relevant, wenn es darum geht, wann ein Anspruch verjährt. Grundsätzlich beginnt die Frist mit dem Ende des Jahres, in dem ein Anspruch entstanden ist. Aber hier gibt es ein wichtiges Detail: Der Gläubiger muss auch von den relevanten Informationen wissen oder hätte sie ohne grobe Fahrlässigkeit erfahren müssen. Das bedeutet, dass die Verjährung nicht sofort einsetzt, wenn ein Anspruch besteht, sondern erst später, wenn alle Informationen auf dem Tisch liegen.
Das Beispiel eines Schadensersatzanspruchs
Nehmen wir an, du hast einen Autounfall, der durch das Verschulden eines anderen Fahrers verursacht wurde. Der Unfall geschah im April 2022, und du hast einen Anspruch auf Schadensersatz. Nun erfährst du erst im Januar 2023, dass du von diesem Anspruch Gebrauch machen kannst. In diesem Fall beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres 2022. Deine Frist, um den Anspruch geltend zu machen, wäre also bis zum 31. Dezember 2025.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wenn du aufgrund eines Unfalls schwere körperliche Schäden erlitten hast, gilt eine andere Regelung. In solchen Fällen verjähren die Ansprüche in 30 Jahren. Hierbei spielt es keine Rolle, wann genau du von deinem Anspruch erfährst. Diese lange Frist schützt die Betroffenen und stellt sicher, dass sie ausreichend Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die Höhe der Frist – Wichtige Unterschiede
In § 199 gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen, die sich nach der Art des Anspruchs richten. Für Schadensersatzansprüche, die nicht mit schweren Verletzungen zu tun haben, beträgt die Verjährungsfrist in der Regel zehn Jahre. Das bedeutet, dass du ab dem Zeitpunkt der Entstehung deines Anspruchs zehn Jahre Zeit hast, um ihn durchzusetzen.
Doch auch hier gibt es eine Ausnahme: Ansprüche, die aufgrund einer Erbschaft gelten oder eine Verfügung von Todes wegen betreffen, verjähren ebenfalls in 30 Jahren, unabhängig von der Kenntnis des Erben.
Zusammenfassend ist die Verjährung ein wichtiges Thema im deutschen Recht, das sowohl Gläubiger als auch Schuldner betrifft. Sie sorgt dafür, dass Ansprüche nicht ewig offen bleiben und gibt den Beteiligten Planungssicherheit. Wer sich rechtzeitig über seine Ansprüche informiert und handelt, kann seine Rechte besser wahren, während er gleichzeitig die gesetzlichen Fristen im Auge behält.