BGB

Was und wofür ist der § 854 BGB? Erwerb des Besitzes

Der § 854 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

Eigentum und Besitz sind zwei zentrale Begriffe im deutschen Zivilrecht. Nicht selten werden sie verwechselt. Der Besitz, wie in § 854 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschrieben, ist ein wichtiger erster Schritt, um rechtliche Ansprüche an einer Sache zu erlangen. Dabei ist der § 854 BGB recht übersichtlich. Er regelt, wie jemand zum Besitzer einer Sache wird, vor allem durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über diese.

Der erste Absatz von § 854 BGB besagt, dass der Besitz einer Sache durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben wird. Das bedeutet, dass jemand, der eine Sache in seiner Hand hat oder sie kontrolliert, als deren Besitzer gilt. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Person auch der rechtmäßige Eigentümer ist. Ein einfaches Beispiel: Wenn Sie ein Fahrrad leihen und es sich für ein paar Stunden in Ihrem Besitz befindet, dann haben Sie tatsächlich die Gewalt über dieses Fahrrad und sind für diese Zeit der Besitzer, auch wenn das Fahrrad nicht Ihnen gehört.

Der Erwerb des Besitzes durch Einigung

Im zweiten Absatz wird es noch interessanter. Hier wird erklärt, dass die Einigung zwischen dem bisherigen Besitzer und dem neuen Erwerber ausreichend ist, um den Besitz zu übertragen. Voraussetzungen sind allerdings, dass der Erwerber die Gewalt über die Sache ausüben kann. Das bedeutet konkret, dass beide Parteien sich einig sein müssen, dass der Besitz wechselt, und dass der Erwerber die Möglichkeit hat, die Kontrolle über die Sache zu übernehmen.

Stellen Sie sich ein Szenario vor. Nehmen wir an, Peter verkauft sein Oldtimer-Auto an Anna. Peter und Anna treffen sich, um den Verkauf abzuschließen. Sie sind sich einig, dass das Auto nun Anna gehört. Peter übergibt Anna die Schlüssel und zeigt ihr, wo das Auto geparkt ist. Da Anna nun die tatsächliche Gewalt über das Auto hat und beide Parteien sich über den Besitzwechsel einig sind, hat Anna durch diese Einigung den Besitz des Autos erlangt. Selbst wenn die Zahlung noch nicht erfolgt ist, ist Anna bereits Besitzerin.

Praktische Relevanz des § 854 BGB

Der § 854 BGB spielt eine wichtige Rolle im alltäglichen Rechtsverkehr. Er regelt nicht nur den Erwerb von Besitz, sondern ist auch die Grundlage für viele weitere rechtliche Überlegungen, wie etwa den Besitzschutz. Jemand kann nämlich gegen unrechtmäßige Besitzer, die den Besitz gewaltsam oder heimlich an sich bringen, rechtliche Schritte einleiten. Im Grundsatz sichert der Besitz die Anwendung des Eigentumsrechtes und die Durchsetzung von Ansprüchen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: § 854 BGB ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Zivilrechts, der klar definiert, wie jemand zum Besitzer einer Sache wird. Ob durch tatsächliche Gewalt oder Einigung – dieser Paragraph ist dafür verantwortlich, den rechtlichen Rahmen für viele alltägliche Situationen zu gestalten und zu sichern.

Haftungsausschluss
Dies ist keine rechtliche Beratung! Für spezifische rechtliche Fragen oder Probleme empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Jegliche Haftung für Handlungen, die auf Basis der auf dieser Website dargestellten Inhalte vorgenommen werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. mehr erfahren
Referenz
www.gesetze-im-internet.de