
Im deutschen Erbrecht finden wir zahlreiche Vorschriften, die das Zusammenspiel von Erben regeln. Eine interessante Regel ist in § 2090 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert. Dieser Paragraph beschäftigt sich mit der Minderung der Bruchteile, wenn mehr Erben vorhanden sind, als die Erbschaft Bruchteile zulässt.
Wenn ein Erblasser mehrere Erben bestimmt, geschieht dies in der Regel in Bruchteilen. Das bedeutet, jeder Erbe erhält einen bestimmten Anteil, meist in Form eines Bruchs. Problematisch wird es jedoch, wenn die Summe dieser Bruchteile größer ist als der Besitz des Verstorbenen. In diesem Fall sieht das Gesetz eine faire Lösung vor.
Verhältnis und Minderung der Bruchteile
Der Paragraph besagt, dass wenn die Summe der Bruchteile die Erbschaft übersteigt, eine verhältnismäßige Minderung der Bruchteile erfolgt. Dies bedeutet, dass der Anteil jedes Erben reduziert wird, sodass die Gesamtanzahl der Bruchteile wieder auf einen einheitlichen Wert zurückgeführt wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Verteilung gerecht bleibt und keine Erben benachteiligt werden.
Ein Beispiel verdeutlicht diese Regelung sehr gut. Stellen Sie sich vor, ein Erblasser hat drei Kinder und hinterlässt ein Vermögen, das in Bruchteilen verteilt werden soll. Jedes Kind wird zu einem Drittel des Vermögens berufen, was insgesamt drei Drittel ergibt. Wenn das Vermögen jedoch nur zwei Viertel wert ist, weil beispielsweise Schulden abgezogen werden, bedeutet dies, dass die Bruchteile nicht erfüllt werden können.
Beispiel-Szenario
Nehmen wir an, der Nachlass beträgt 200.000 Euro. Der Erblasser hinterlässt seine Tochter Anna, seinen Sohn Ben und seine Tochter Clara und bestimmt sie zu je einem Drittel des Vermögens. Das ergibt insgesamt 300.000 Euro (3 x 100.000 Euro). Aber angenommen, die Beerdigungskosten und Erbschaftssteuern betragen 100.000 Euro, wodurch der tatsächliche Nachlass auf 200.000 Euro sinkt.
In diesem Fall dürfen die Kinder aber nicht mehr als die zur Verfügung stehenden 200.000 Euro erhalten. Die Bruchteile müssen daher angepasst werden. Statt 100.000 Euro für jeden Erben erhält jeder jetzt nur zwei Drittel von 200.000 Euro, also 66.666 Euro.
Die Regelung in § 2090 sorgt also dafür, dass auch in komplizierten Erbschaftssituationen eine gerechte und faire Verteilung erfolgt. Das Recht behandelt alle Erben gleich, auch wenn die ursprünglichen Anteile theoretisch größer sind als das, was tatsächlich vorhanden ist. So wird das Erbrecht einfacher und gerechter für alle Beteiligten.