BGB

Was und wofür ist der § 21 BGB? Nicht wirtschaftlicher Verein

Der § 21 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.

Das Vereinsrecht in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des Zivilrechts. Es regelt die Gründung und die Organisation von Vereinen. Ein zentraler Punkt ist die Frage, wann ein Verein überhaupt rechtlich anerkannt wird. Hier kommt § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ins Spiel. In diesem Paragraphen wird definiert, was einen „nicht wirtschaftlichen Verein“ ausmacht und unter welchen Bedingungen so ein Verein Rechtsfähigkeit erlangt.

Ein nicht wirtschaftlicher Verein verfolgt, wie der Name schon sagt, keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das bedeutet, dass der Hauptzweck des Vereins nicht darauf abzielt, Profit zu erwirtschaften, sondern beispielsweise soziale, kulturelle oder sportliche Ziele verfolgt. Damit ein solcher Verein als rechtsfähige Körperschaft anerkannt wird, muss er in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen werden.

Rechtsfähigkeit durch Eintragung

Die Eintragung in das Vereinsregister ist der entscheidende Schritt. Erst mit dieser Eintragung erhält der Verein seine Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass er eigenständig Verträge abschließen, vor Gericht klagen oder verklagt werden kann. Ohne diese Eintragung bleibt der Verein rechtlich gesehen nicht existent. Ein solcher Verein ist oft in gemeinnützigen Bereichen aktiv, zum Beispiel in Sportvereinen oder kulturellen Organisationen.

Nehmen wir an, eine Gruppe von Freunden möchte einen Fußballverein gründen. Sie haben sich zusammengefunden, um regelmäßig Fußball zu spielen und die Kinder aus der Nachbarschaft zu fördern. Ihr Ziel ist nicht, Geld zu verdienen, sondern das Gemeinschaftsgefühl zu stärken und den Kindern eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu bieten. Um rechtlich anerkannt zu werden, müssen sie den Verein im Vereinsregister eintragen lassen. Sobald dies erfolgt ist, können sie auf Spenden zugreifen, eigene Veranstaltungen organisieren und auch rechtliche Schritte einleiten, falls es zu Problemen kommt.

Praktische Beispiele

Ein anderes Beispiel könnte ein gemeinnütziger Kunstverein sein, der regelmäßig Ausstellungen organisiert. Auch hier steht nicht der wirtschaftliche Gewinn, sondern die Förderung von Kunst und Kultur im Vordergrund. Um die notwendigen Fördergelder beantragen zu können, sind sie wiederum auf die Eintragung in das Vereinsregister angewiesen.

Der Aufwand für die Eintragung kann zunächst abschreckend erscheinen. Er umfasst unter anderem die Erstellung einer Satzung, die Regelungen zu den Zielen des Vereins, zur Mitgliederversammlung und zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder enthält. Diese Satzung ist das Fundament jedes Vereins und muss bei der Eintragung dem Vereinsregister vorgelegt werden. Dies geschieht meist mit Hilfe eines Anwalts, um sicherzustellen, dass alles rechtlich korrekt ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 21 BGB eine zentrale Rolle für die Bildung und Rechte nicht wirtschaftlicher Vereine spielt. Die Eintragung ins Vereinsregister ist nicht nur eine Formalität, sondern der Schlüssel zur rechtlichen Selbstständigkeit und zur Erfüllung der Vereinsziele. Vereine, die ernsthaft an ihrer Existenz und Wirksamkeit interessiert sind, sollten diesen Schritt nicht vernachlässigen und können so viel Gutes in der Gemeinschaft bewirken.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de