BGB

Was und wofür ist der § 2113 BGB? Verfügungen über Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke; Schenkungen

Der § 2113 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder Recht an einem Grundstück oder über ein zur Erbschaft gehörendes eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde.
(2) Das Gleiche gilt von der Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand, die unentgeltlich oder zum Zwecke der Erfüllung eines von dem Vorerben erteilten Schenkungsversprechens erfolgt. Ausgenommen sind Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.
(3) Die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt viele Aspekte des täglichen Lebens, unter anderem auch das Erbrecht. Ein wichtiger Paragraph in diesem Zusammenhang ist § 2113. Er befasst sich mit Verfügungen über wichtige Vermögenswerte wie Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke, insbesondere in der Situation, wenn es um Erbschaften und Nacherben geht. Doch was bedeutet das konkret für Laien, und welche Relevanz hat es für Juristen?

Der Paragraph sieht vor, dass eine Verfügung des Vorerben bezüglich eines zur Erbschaft gehörenden Grundstücks oder Rechtes an einem solchen Grundstück unter bestimmten Umständen unwirksam sein kann. Das gilt insbesondere dann, wenn das Recht des Nacherben dadurch vereitelt oder beeinträchtigt wird. Das bedeutet, dass der Vorerbe bei der Verwaltung des Erbes vorsichtig sein muss, da seine Entscheidungen auch die Ansprüche der Nacherben negativ beeinflussen können.

Was sind Nacherben und Vorerben?

Bevor wir uns in die rechtlichen Feinheiten vertiefen, wollen wir schnell klären, was Vorerben und Nacherben sind. Der Vorerbe ist die Person, die das Erbe zunächst antreten kann, aber nicht endgültig darüber verfügen darf. Der Nacherbe hingegen ist die Person, die das Erbe nach dem Vorerben erhält. Es handelt sich also um eine Art zeitliche Abfolge, die sicherstellen soll, dass der Nachlass in der vorgesehenen Weise an seine Erben verteilt wird.

Wird der Vorerbe beispielsweise beim Verkauf eines Grundstücks unachtsam und verkauft es ohne das Einverständnis des Nacherben, könnte die Verfügung laut § 2113 unwirksam sein. Hierdurch würde die rechtliche Grundlage, auf der das Erbe beruhte, untergraben. Der Nacherbe könnte dann das Grundstück zurückfordern.

Praktisches Beispiel

Stellen wir uns nun ein Beispiel vor. Herr Müller hat ein Grundstück geerbt. Er ist der Vorerbe, während sein Sohn, Max, der Nacherbe ist. Herr Müller entscheidet sich, das Grundstück zu verkaufen, um sich einen Traumurlaub zu finanzieren. Er hat jedoch nicht bedacht, dass der Verkauf gegen die Bestimmungen des § 2113 verstoßen könnte. Max, der nach Herrn Müllers Tod erben wird, hat ein Recht auf das Grundstück. Sollte Herr Müller das Grundstück verkaufen und Max dies nicht zustimmen, kann Max nach dem Tod seines Vaters rechtliche Schritte einleiten, um das Grundstück zurückzubekommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Gesetz ist die Regelung über Schenkungen. Wenn der Vorerbe unentgeltliche Verfügungen trifft oder Schenkungsversprechungen macht, können auch diese für den Nacherben nachteilig sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Schenkung einer sittlichen Pflicht oder einem Anstand zu nehmenden Rücksicht entspricht. In solch einem Fall könnte es zum Beispiel gerechtfertigt sein, dies aus einem familiären Anstand heraus zu tun.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 2113 BGB eine wichtige Schutzvorschrift für Nacherben darstellt. Es sorgt dafür, dass sie in ihrem Erbrecht nicht benachteiligt werden. Für Vorerben ist es von entscheidender Bedeutung, sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren zu sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de