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bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und
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der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Zahler entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Zahlungsdiensterahmenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der zwischen den Parteien vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde.
Ist der Zahlungsbetrag einem Zahlungskonto belastet worden, so ist die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf diesem Zahlungskonto so vorzunehmen, dass das Wertstellungsdatum spätestens der Geschäftstag der Belastung ist. Auf Verlangen seines Zahlungsdienstleisters hat der Zahler nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 erfüllt sind.
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ist § 675x Absatz 1 auf die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden und
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kann von § 675x Absatz 2 bis 5 für die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs abgewichen werden.
Das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch, regelt viele Aspekte des deutschen Zivilrechts, einschließlich der Zahlungsdienste. Ein besonders interessantes Regelwerk ist § 675x. Dieses Gesetz beschäftigt sich mit der Erstattung von Beträgen, die aufgrund sogenannter autorisierter Zahlungsvorgänge abgebucht wurden. Wer sind die Beteiligten? Zum einen der Zahler – also jemand, der eine Zahlung tätigt, und zum anderen der Zahlungsdienstleister, der diese Zahlung abwickelt.
Die Grundidee hinter § 675x ist einfach: Wenn ein Zahler eine autorisierte Zahlung vornimmt und dabei der genaue Betrag nicht klar dargestellt wurde, hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Rückerstattung. Dies ist besonders relevant in einer Welt, in der digitale Zahlungen und Lastschriften zunehmen. Erinnern Sie sich an die Zeiten, als man noch bar bezahlt hat? Das scheint in der heutigen Zeit fast schon nostalgisch.
Wann hat der Zahler Anspruch auf Erstattung?
Ein wesentlicher Punkt in diesem Gesetz ist, dass der Zahler die Erstattung verlangen kann, wenn die Autorisierung der Zahlung ohne Angabe des genauen Betrags erfolgte. Weiterhin muss der abgebuchte Betrag höher sein, als der Zahler es aufgrund bisherigen Verhaltens und bestehender Vereinbarungen erwarten konnte. Das bedeutet, wenn der Zahler mit einem bestimmten Betrag gerechnet hat, kann er in der Haftung des Zahlungsdienstleisters die Rückerstattung fordern, wenn der Betrag unbegründet höher ist.
Nehmen wir als Beispiel ein Online-Abonnement. Stellen Sie sich vor, Sie abonnieren einen Musikdienst für 10 Euro im Monat. Eines Tages wird Ihnen jedoch 20 Euro abgebucht, ohne dass dies im Voraus kommuniziert wurde. In einem solchen Fall können Sie gemäß § 675x die Erstattung des zu viel abgebuchten Betrags verlangen, da der Betrag nicht dem erwarteten Ausgabeverhalten entspricht.
Besondere Aspekte der Regelung
Das Gesetz sieht auch besondere Regelungen für SEPA-Basis- und Firmenlastschriften vor. Hier hat der Zahler einen Erstattungsanspruch ohne die Notwendigkeit, einen spezifischen Grund anzugeben. Dies bedeutet, dass man flexibel bleibt und nicht an einen strengen Rahmen gebunden ist, falls man seine Meinung ändern möchte oder einen Fehler entdeckt. Das ist besonders wichtig für Unternehmen, die regelmäßige Zahlungen abwickeln.
Jedoch gibt es auch Ausnahmen. Beispielsweise kann der Zahler mit einem Zahlungsdienstleister vereinbaren, dass er keinen Erstattungsanspruch hat, wenn er zuvor informiert wurde und die Genehmigung direkt gegeben hat. Denken Sie daran, solche Vereinbarungen gut zu lesen, bevor Sie zustimmen.
Fristen und Verpflichtungen
Ein weiteres zentrales Element dieser Regelung sind die Fristen. Der Zahler muss seinen Erstattungsanspruch innerhalb von acht Wochen geltend machen, nachdem der Betrag abgebucht wurde. Verpasst er diese Frist, verfällt sein Anspruch. Auf der anderen Seite ist der Zahlungsdienstleister verpflichtet, innerhalb von zehn Geschäftstagen auf eine Erstattung zu reagieren. Er muss entweder den Betrag erstatten oder die Gründe für eine Ablehnung ausführlich darlegen.
Zusammenfassend ist § 675x des BGB ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Zahlern beim Umgang mit digitalen und autorisierten Zahlungen zu schützen. Durch ein klares Regelwerk wird sowohl für Laien als auch für Anwälte eine bessere Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit geschaffen. Dies ist besonders wichtig in unserer zunehmend digitalen Welt, wo Transparenz und Sicherheit in finanziellen Angelegenheiten von größter Bedeutung sind.