
Die Ehe ist ein bedeutsamer Schritt im Leben zweier Menschen. Sie bringt rechtliche Verpflichtungen und persönliche Bindungen mit sich. Doch bevor zwei Personen den Bund fürs Leben schließen, müssen sie einige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Eine dieser Bestimmungen findet sich in § 1311 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hierbei geht es um die persönliche Erklärung der Eheschließenden.
Nach diesem Paragraphen müssen die beiden zukünftigen Ehepartner ihre Erklärungen persönlich und gleichzeitig abgeben. Das bedeutet, dass sie sich nicht schriftlich oder über einen dritten Vertreter verständigen dürfen. Beide müssen zur gleichen Zeit anwesend sein, um sich gegenseitig ihre Zustimmung zur Ehe zu geben. Auch wenn es eine lockere Beziehung ist, die man unter Freunden oder Bekannten führen könnte, hier gelten formelle Regeln.
Was bedeutet das konkret?
Die persönliche Erklärung ist eine der zentralen Voraussetzungen für eine gültige Ehe. Man muss sicherstellen, dass beide Partner den Schritt zur Eheschließung tatsächlich wollen und diesen Willen auch persönlich ausdrücken. Dies dient dem Schutz beider Parteien und soll sicherstellen, dass keine der beiden Personen unter Druck steht oder gar manipuliert wird.
Eine wichtige Einschränkung ist, dass diese Erklärungen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden können. Das heißt, man kann nicht sagen: „Ich heirate dich, wenn du mir einen neuen Job besorgst“ oder „Ich will dich heiraten, aber nur im nächsten Jahr.“ Dies sorgt dafür, dass die Eheschließung von Anfang an auf einer festen und klaren Basis beruht.
Beispiel-Szenarien
Stellen wir uns ein Beispiel vor: Anna und Ben haben beschlossen zu heiraten. Sie gehen gemeinsam zum Standesamt. Dort müssen sie sich gegenüber dem Standesbeamten erklären, dass sie einander heiraten wollen. Beide stehen nebeneinander und sagen gleichzeitig ihre Zustimmung. Wenn nur einer von beiden zum Standesamt kommt oder die Erklärung schriftlich abgibt, wird die Ehe nicht zustande kommen. So stellt das BGB sicher, dass beide Partner ernsthaft und unabhängig ihre Entscheidung treffen.
Ein weiteres Beispiel: Lisa möchte ihren Freund Tim heiraten, aber sie ist älter und hat ihm immer wieder gesagt, dass er erst nach seinem Uni-Abschluss fragen soll. Wenn Tim jetzt ankommt und es ihm gelingt, nach dem Abschluss Lisa zu überreden, ist das nicht im Sinne des Gesetzes. Denn die persönliche Erklärung muss hier und jetzt, ohne Bedingungen, erfolgen. Vielleicht schickt Lisa nach dem Gespräch mit Tim sogar eine SMS “Ja, ich will!”, aber laut § 1311 ist das nicht zulässig.
Diese Regelung zeigt, wie wichtig der persönliche und unverfälschte Ausdruck der Zustimmung für eine Ehe ist. Es verlangt von beiden, dass sie sich ihrer Entscheidung bewusst sind und diese in dem Moment klar kommunizieren. So wird die Grundlage für eine stabile Beziehung geschaffen – beiderseitige Zustimmung und kein Raum für Missverständnisse.