BGB

Was und wofür ist der § 2151 BGB? Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten

Der § 2151 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Der Erblasser kann mehrere mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken, dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat, wer von den mehreren das Vermächtnis erhalten soll.
(2) Die Bestimmung des Beschwerten erfolgt durch Erklärung gegenüber demjenigen, welcher das Vermächtnis erhalten soll; die Bestimmung des Dritten erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten.
(3) Kann der Beschwerte oder der Dritte die Bestimmung nicht treffen, so sind die Bedachten Gesamtgläubiger. Das Gleiche gilt, wenn das Nachlassgericht dem Beschwerten oder dem Dritten auf Antrag eines der Beteiligten eine Frist zur Abgabe der Erklärung bestimmt hat und die Frist verstrichen ist, sofern nicht vorher die Erklärung erfolgt. Der Bedachte, der das Vermächtnis erhält, ist im Zweifel nicht zur Teilung verpflichtet.

Das Erbrecht kann eine komplexe Materie sein. Besonders wenn es um das Vermächtnis geht, wird schnell deutlich, wie viele Facetten zu beachten sind. Der § 2151 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, wie eine Person, die mit einem Vermächtnis bedacht wurde, bestimmen kann, wer von mehreren Berechtigten letztlich das Vermächtnis erhält. Ein wichtiges Merkmal dieses Gesetzes ist das Bestimmungsrecht, das sowohl dem Vermächtnisnehmer als auch einer dritten Person zustehen kann.

Hierbei handelt es sich um eine Ermessensfrage, die der Erblasser regeln kann. Das bedeutet, er kann im Testament festlegen, dass nicht sofort klar ist, welcher Erbe das Vermächtnis erhält. Stattdessen wird die Entscheidung im Rahmen des Gesetzes den Betroffenen überlassen.

Wie funktioniert das Bestimmungsrecht?

Der Erblasser kann zum Beispiel drei Personen mit einem Vermächtnis bedenken und gleichzeitig festlegen, dass nur einer von ihnen das Vermächtnis erhalten soll. Diese Entscheidung kann entweder der Beschwerte selbst oder eine dritte Person treffen. Die Bestimmung erfolgt durch eine einfache Erklärung. Diese Erklärung muss in der Form erfolgen, dass der Beschwerte bewusst die Person auswählt, die das Vermächtnis erhalten soll.

Stellen wir uns ein Beispiel vor: Herr Müller vererbt seinen Nachlass und benennt in seinem Testament drei seiner Freunde, denen er jeweils ein Vermächtnis in Höhe von 10.000 Euro verspricht. Er lässt jedoch offen, wer das Geld letztlich erhalten soll und verleiht somit seinen drei Freunden das Recht, zu entscheiden, wer das Vermächtnis bekommt. Dies kann durch eine einfache Mitteilung erfolgen.

Was passiert, wenn keine Entscheidung getroffen werden kann?

Falls der Beschwerte oder die dritte Person nicht in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen, wird es komplizierter. In so einem Fall gelten die begünstigten Personen als Gesamtgläubiger. Dies bedeutet, dass alle Anspruchsberechtigten gleichberechtigt Anspruch auf das Vermächtnis haben und es aufteilen können. Dies passiert auch, wenn das Nachlassgericht eine Frist zur Entscheidung setzt und diese Frist ohne Erklärung verstreicht.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Nehmen wir an, die Freunde von Herrn Müller können sich nicht einigen, wer das Vermächtnis erhalten soll. Sollte das Gericht Fristen setzen, innerhalb derer die Entscheidung getroffen werden muss, und die Zeit verstrichen sein, wird das Vermächtnis gleichmäßig unter alle drei Freunden aufgeteilt. Zudem ist der Bedachte, der das Vermächtnis erhält, im Zweifel nicht zur Teilung verpflichtet, was bedeutet, dass er nicht gezwungen ist, das Vermächtnis unter den anderen zu verteilen, solange das nicht ausdrücklich im Testament vorgesehen ist.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de