
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zahlreiche Regelungen zu Schuldverschreibungen und Hypotheken. Ein besonders bemerkenswerter Abschnitt ist § 1188, der spezielle Vorschriften für Schuldverschreibungen auf den Inhaber behandelt. Um diesen Paragraphen zu verstehen, muss man sich ein wenig mit rechtlichen Begriffen auseinandersetzen, aber ich werde es einfach halten und Ihnen Beispiele geben, um die Praxis zu erläutern.
Zunächst einmal: Eine Schuldverschreibung auf den Inhaber ist ein Wertpapier, das von einem Emittenten ausgegeben wird. Es bestätigt, dass der Inhaber Anspruch auf eine bestimmte Geldsumme hat. Der besondere Vorteil dieser Art der Verschreibung ist, dass sie sehr einfach übertragbar ist. Es genügt, das Papier einem anderen zu übergeben, um die Rechte zu übertragen. Doch was passiert, wenn man eine Hypothek für solch eine Schuldverschreibung bestellen möchte? Hier greift § 1188.
Die Bestellung der Hypothek
Der erste Absatz von § 1188 sagt aus, dass zur Bestellung einer Hypothek für eine Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber lediglich die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt nötig ist. Mit anderen Worten: Wenn Sie als Eigentümer einer solchen Forderung eine Hypothek eintragen lassen möchten, müssen Sie das nur formal erklären. Der Eintrag ins Grundbuch ist die zweite entscheidende Handlung.
Das erleichtert den Prozess erheblich. In vielen anderen Fällen sind umfangreiche Formalitäten nötig. Aber hier genügt eine Erklärung. Ein Beispiel: Sie haben eine Schuldverschreibung in Höhe von 10.000 Euro erworben und möchten Ihr Eigentum durch eine Hypothek absichern. Sie gehen zum Grundbuchamt, erläutern Ihr Anliegen und lassen die Hypothek eintragen. Fertig!
Die Ausschließung des Gläubigers
Ein zweiter interessanter Aspekt von § 1188 bezieht sich auf die Ausschließung von Gläubigern. Dies wird im zweiten Absatz erläutert. Grundsätzlich dürfen Gläubiger nur dann von ihrem Recht ausgeschlossen werden, wenn eine bestimmte Frist verstrichen ist, die im Zusammenhang mit der Vorlage der Schuldverschreibung steht. Ohne diese Frist ist eine Ausschließung nicht zulässig.
Nehmen wir an, Sie sind der Gläubiger und haben eine Schuldverschreibung in Ihrem Besitz. Wenn Sie diese innerhalb der festgelegten Frist vorlegen oder gerichtlich geltend machen, können Sie nicht einfach ausgeschlossen werden. Ein Beispiel: Sie haben eine Schuldverschreibung erhalten, die noch nicht verjährt ist, und Sie reichen diese zur Einforderung ein. Der Schuldner kann Sie nicht von Ihrem Recht ausschließen, selbst wenn er dies beabsichtigt. Erst nach Verjährung könnte er versuchen, den Anspruch abzulehnen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1188 des BGB wichtige Erleichterungen und Fristen für die Bestellung von Hypotheken auf Forderungen aus Schuldverschreibungen auf den Inhaber regelt. Die klare und einfache Handhabung fördert nicht nur die Handlungsfähigkeit des Eigentümers, sondern gibt auch dem Gläubiger die nötige Sicherheit. Wenn Sie also in der Welt der Finanzinstrumente unterwegs sind, ist es sinnvoll, sich mit diesen Vorschriften gut auszukennen.