BGB

Was und wofür ist der § 558b BGB? Zustimmung zur Mieterhöhung

Der § 558b des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Im deutschen Mietrecht gibt es Regelungen, die es Vermietern ermöglichen, die Miete unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen. Ein besonders wichtiger Paragraph in diesem Zusammenhang ist der § 558b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser Paragraph beschreibt, wie und wann ein Mieter der Mieterhöhung zustimmen muss und welche Konsequenzen eine fehlende Zustimmung nach sich zieht. Wir werden diese Regelung nun sowohl für Laien als auch für Juristen verständlich erläutern.

Der § 558b legt fest, dass der Mieter die erhöhte Miete ab dem dritten Kalendermonat nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens schuldet, wenn er dieser Erhöhung zustimmt. Mit anderen Worten: Wenn der Vermieter dem Mieter eine schriftliche Aufforderung zur Mieterhöhung schickt und der Mieter einverstanden ist, beginnt die neue Mietzahlung offiziell ab dem dritten Monat nach Erhalt des Schreibens. Das ist wichtig, da der Mieter für diesen Zeitraum kein zusätzliches Geld zahlen muss, sofern er nicht zustimmt.

Was passiert, wenn der Mieter nicht zustimmt?

Stimmt der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Erhöhungsverlangens nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Dies bedeutet, dass der Mieter in einer rechtlichen Auseinandersetzung gezwungen werden kann, der Mieterhöhung zuzustimmen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermieter diese Klage innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zwei-Monats-Frist erheben muss. Wenn der Vermieter dieser Frist nicht nachkommt, hat er keine Möglichkeit mehr, die Zustimmung gerichtlich zu erzwingen.

Eine interessante Besonderheit ist, dass der Vermieter auch nachträglich Mängel im Erhöhungsverlangen beheben kann, wenn das ursprüngliche Schreiben nicht den formalrechtlichen Anforderungen des § 558a entspricht. In diesem Fall bleibt die Frist für die Zustimmung des Mieters jedoch bestehen. Das bedeutet, dass der Mieter auch in dieser Situation nur bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang des ursprünglichen Erhöhungsverlangens reagieren muss.

Beispielszenarien zur Verdeutlichung

Um den Paragraphen noch klarer zu gestalten, schauen wir uns einige mögliche Szenarien an:

  • Szenario 1: Der Vermieter schickt dem Mieter am 1. Januar ein Erhöhungsverlangen. Der Mieter antwortet am 15. Januar und stimmt der Erhöhung zu. Die höhere Miete gilt dann ab dem 1. April.
  • Szenario 2: Der Vermieter sendet am 1. Februar ein Erhöhungsverlangen. Der Mieter reagiert bis zum 31. März nicht. Der Vermieter kann dann bis zum 30. Juni eine Klage auf Zustimmung einreichen.
  • Szenario 3: Der Mieter erhält am 1. März ein unzureichendes Erhöhungsverlangen. Der Vermieter hat daran nachgearbeitet und ein neues Schreiben am 1. Mai geschickt. Der Mieter hat bis zum 30. Juni Zeit, um der neuen Mieterhöhung zuzustimmen oder nicht.

Wichtig ist, dass abweichende Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters ausgelegt werden könnten, unwirksam sind. Das schützt den Mieter vor unzulässigen Erhöhungen oder anderen nachteiligen Bedingungen. Der § 558b des BGB sorgt dafür, dass sowohl Vermieter als auch Mieter klare Regeln und einen gewissen Schutz genießen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de