
Das Gesetz § 1823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Vertretungsmacht von Betreuern. Dieses Gesetz tritt in Kraft, wenn eine Person, aufgrund von einer geistigen oder körperlichen Einschränkung, nicht mehr in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. In solchen Fällen übernimmt ein Betreuer die Verantwortung, um sicherzustellen, dass die Rechte und Interessen des Betreuten gewahrt bleiben.
Ein Betreuer hat also die Erlaubnis, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich im Namen des Betreuten zu handeln. Dies kann in vielen Lebensbereichen wichtig sein, sei es bei der Verwaltung von Finanzen, der Aufnahme von Verträgen oder der Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. Die gesetzliche Regelung stellt also sicher, dass der Betreute nicht im rechtlichen Dschungel allein gelassen wird.
Was bedeutet das konkret?
Um zu verstehen, wie § 1823 BGB in der Praxis funktioniert, kann man sich einige Beispiele ansehen. Nehmen wir an, Frau Müller ist aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln. Ihr Sohn wird als Betreuer bestellt. Nun hat er die rechtliche Befugnis, für seine Mutter Verträge abzuschließen, Bankgeschäfte zu tätigen und sie vor Gericht zu vertreten.
Ein weiteres Beispiel: Herr Schmidt, ein älterer Mensch mit Demenz, benötigt ebenfalls Unterstützung. Der Betreuer hat die Aufgabe, Herr Schmidt bei der Regelung von Angelegenheiten wie der Wohnsituation oder der medizinischen Behandlung zu helfen. Er kann beispielsweise einen anderen Wohnort für Herrn Schmidt suchen oder einen Behandlungsvertrag im Namen seines Schützlings abschließen.
Rechte und Pflichten des Betreuers
Der Betreuer hat jedoch nicht unbeschränkte Macht. Er ist verpflichtet, im besten Interesse des Betreuten zu handeln. Das bedeutet, dass er Entscheidungen treffen muss, die die Lebensqualität des Betreuten fördern und ihn nicht benachteiligen. Transparente Kommunikation und regelmäßige Berichterstattung sind ebenfalls wichtige Aspekte der Betreuung.
Andererseits hat der Betreute auch Rechte. Er sollte nach Möglichkeit in Entscheidungen einbezogen werden, insbesondere wenn es um wichtige Dinge geht, die sein Leben betreffen. Das Gesetz gibt dem Betreuer zwar umfassende Vollmachten, verpflichtet ihn jedoch, mit Bedacht und in enger Zusammenarbeit mit dem Betreuten zu handeln.