BGB

Was und wofür ist der § 2171 BGB? Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot

Der § 2171 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Ein Vermächtnis, das auf eine zur Zeit des Erbfalls für jedermann unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches Verbot verstößt, ist unwirksam.
(2) Die Unmöglichkeit der Leistung steht der Gültigkeit des Vermächtnisses nicht entgegen, wenn die Unmöglichkeit behoben werden kann und das Vermächtnis für den Fall zugewendet ist, dass die Leistung möglich wird.
(3) Wird ein Vermächtnis, das auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, unter einer anderen aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins zugewendet, so ist das Vermächtnis gültig, wenn die Unmöglichkeit vor dem Eintritt der Bedingung oder des Termins behoben wird.

Im deutschen Zivilrecht befasst sich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit vielen Aspekten des Erbrechts, darunter auch mit dem Vermächtnis. Eine zentrale Regelung dazu findet sich in § 2171 BGB. Dieses Gesetz behandelt die Unwirksamkeit von Vermächtnissen, wenn die zugrunde liegende Leistung zum Zeitpunkt des Erbfalls unmöglich ist oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Aber was bedeutet das konkret für die Praxis?

Im Grunde genommen besagt dieser Paragraph, dass ein Vermächtnis ungültig ist, wenn die Erfüllung der Leistung nicht möglich ist oder gesetzliche Beschränkungen vorliegen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand in seinem Testament einer anderen Person ein Grundstück vermacht, das bereits verkauft wurde oder aufgrund einer gesetzlichen Regelung nicht vererbt werden kann. In solchen Fällen tritt die Unwirksamkeit des Vermächtnisses in Kraft, und der Erbe kann diese Leistung nicht verlangen.

Wann bleibt ein Vermächtnis dennoch gültig?

§ 2171 BGB hat jedoch auch Ausnahmen. In Absatz 2 wird festgelegt, dass ein Vermächtnis dann gültig bleibt, wenn die Unmöglichkeit der Leistung später behoben werden kann und die Leistung für den Fall zunutze gemacht wird, dass sie tatsächlich möglich wird. Das bedeutet, dass ein Testament so formuliert sein kann, dass die Begünstigte das Vermächtnis erhält, sobald die im Testament aufgeführte Leistung wieder möglich ist.

Ein Beispiel könnte ein Erblasser sein, der seinem Enkel ein bestimmtes Kunstwerk vererben möchte. Wenn dieses Kunstwerk jedoch vor dem Tod des Erblassers gestohlen wird, wäre das Vermächtnis zunächst unmöglich. Sollte jedoch das Kunstwerk später zurückerlangt werden, würde das Vermächtnis wieder gültig. Der Enkel hätte dann Anspruch auf das Kunstwerk.

Die Rolle von Bedingungen

Der dritte Absatz des § 2171 behandelt eine interessante Situation. Wenn ein Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung steht oder einen bestimmten Zeitpunkt festlegt, kann es dennoch gültig sein. Voraussetzung ist, dass die Unmöglichkeit vor Eintritt der Bedingung oder des Termins behoben wird. Hierbei handelt es sich um eine Art Risikoschutz für den Erben.

Ein anschauliches Beispiel: Nehmen wir an, ein Erblasser möchte seinem Freund ein Auto vermachen, es stellt sich jedoch heraus, dass das Auto zum Zeitpunkt seines Todes verunfallt und irreparabel geworden ist. Der Erblasser hat das Vermächtnis aber so gestaltet, dass es nur wirksam wird, wenn der Freund vor seinem Tod einen bestimmten Schulabschluss erreicht. Wenn der Freund den Abschluss erlangt und das Auto bis dahin wieder herstellbar ist, kann er das Auto erhalten. In diesem Fall bleibt das Vermächtnis gültig, solange die Unmöglichkeit des Autos vorher behoben wird.

Zusammenfassend zeigt § 2171 BGB, wie wichtig es ist, sich bei der Erstellung eines Testaments umfassend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Die genaue Formulierung und das Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen können den Unterschied ausmachen, ob ein Vermächtnis tatsächlich wirksam ist oder nicht. Es empfiehlt sich daher, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die gewünschten Erben auch tatsächlich den beabsichtigten Nachlass erhalten können.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de