BGB

Was und wofür ist der § 2185 BGB? Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen

Der § 2185 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Ist eine bestimmte zur Erbschaft gehörende Sache vermacht, so kann der Beschwerte für die nach dem Erbfall auf die Sache gemachten Verwendungen sowie für Aufwendungen, die er nach dem Erbfall zur Bestreitung von Lasten der Sache gemacht hat, Ersatz nach den Vorschriften verlangen, die für das Verhältnis zwischen dem Besitzer und dem Eigentümer gelten.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich viele Vorschriften, die sich mit dem Erbrecht beschäftigen. Ein besonders interessanter Paragraph ist § 2185, der sich mit dem Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer vermachten Sache beschäftigt. Aber was genau bedeutet das? Und wie lässt sich dieser Paragraph praktisch nachvollziehen?

In der einfachsten Form geht es darum, dass jemand, der eine bestimmte Sache im Rahmen einer Erbschaft erhält, auch für die Kosten entschädigt werden kann, die er nach dem Erbfall mit dieser Sache hat. Solche Kosten können zum Beispiel Reparaturen, Renovierungen oder auch laufende Kosten wie Steuern oder Versicherungen beinhalten. Wenn jemand also etwas vermacht bekommt, das er pflegen muss, hat er das Recht, für die Ausgaben, die ihm dadurch entstehen, Ersatz zu verlangen.

Konkretes Beispiel

Stellen wir uns vor, Anna erbt von ihrer Tante ein altes Auto. Die Tante hat im Testament dies Auto ausdrücklich vermacht. Nach dem Erbfall bemerkt Anna, dass das Auto in einem nicht verkehrssicheren Zustand ist. Anna bringt das Auto in die Werkstatt und lässt einige Reparaturen durchführen, die insgesamt 1.500 Euro kosten.

Nach § 2185 könnte Anna, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Ersatz für diese Aufwendung verlangen. Sie könnte sich also an die Erben, die von der Erbschaft ausgeschlossen sind, wenden und die 1.500 Euro zurückfordern, weil diese Ausgaben notwendig waren, um das Auto in einen nutzbaren Zustand zu bringen.

Lasten und Aufwendungen

Nicht nur Reparaturkosten sind relevant. Auch andere Lasten, etwa eine zugehörige Steuer oder Versicherung, kann Anna geltend machen. Angenommen, das Auto hat eine Kfz-Steuer von 300 Euro pro Jahr, die Anna ebenfalls selbst bezahlen muss. Auch hier hätte sie das Recht, diese Kosten zurückzufordern. Wichtig ist, dass die Aufwendungen angemessen sind und der Zweck der Erhaltung der Erbschaft dient.

Diese Regelung schützt die Person, die die Erbschaft erhält, vor finanziellen Nachteilen durch die Pflege der vermachten Sache. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Erben, die keinen direkten Nutzen aus der Sache haben, für die finanziellen Belastungen verantwortlich gemacht werden können, die durch ihr Erbe entstanden sind. Natürlich gibt es auch klare Grenzen und Regelungen – nicht jede Ausgabe ist erstattungsfähig.

Fazit

§ 2185 BGB stellt sicher, dass Erben, die eine bestimmte Sache erhalten, nicht finanziell alleine dastehen. Sie haben das Recht, für die notwendigen Kosten Ersatz zu verlangen. Dies ist besonders wichtig, damit die Erbschaft nicht zur finanziellen Belastung wird. Im Zweifel sollte immer rechtlicher Rat eingeholt werden, wenn man sich in einer solchen Situation befindet, um alle Ansprüche rechtzeitig zu prüfen und geltend zu machen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de