BGB

Was und wofür ist der § 1309 BGB? Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer

Der § 1309 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung vorbehaltlich des Artikels 13 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaats darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht. Als Zeugnis der inneren Behörde gilt auch eine Urkunde im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 200 vom 26.7.2016, S. 1) sowie eine Bescheinigung, die von einer anderen Stelle nach Maßgabe eines mit dem Heimatstaat des Betroffenen geschlossenen Vertrags erteilt ist. Das Zeugnis verliert seine Kraft, wenn die Ehe nicht binnen sechs Monaten seit der Ausstellung geschlossen wird; ist in dem Zeugnis eine kürzere Geltungsdauer angegeben, ist diese maßgebend.
(2) Von dem Erfordernis nach Absatz 1 Satz 1 kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet worden ist, seinen Sitz hat, Befreiung erteilen. Die Befreiung soll nur Staatenlosen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland und Angehörigen solcher Staaten erteilt werden, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse im Sinne des Absatzes 1 ausstellen. In besonderen Fällen darf sie auch Angehörigen anderer Staaten erteilt werden. Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.
(3) (weggefallen)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eheschließung in Deutschland sind klar geregelt. Besonders wichtig ist das Ehefähigkeitszeugnis, das für ausländische Staatsangehörige eine spezielle Bedeutung hat. Gemäß § 1309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) müssen Ausländer vor der Eheschließung nachweisen, dass keine gesetzlichen Ehehindernisse in ihrem Heimatland bestehen. Dieser Nachweis erfolgt durch ein entsprechendes Zeugnis der inneren Behörde des Heimatstaats.

Wie genau funktioniert das? Bevor ein ausländischer Bürger eine Ehe in Deutschland eingehen kann, muss er ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Dieses Dokument bestätigt, dass dem geplanten Ehevertrag aus Sicht des Heimatstaates keine Hindernisse entgegenstehen. Die Vorschrift betrifft in erster Linie Personen, die nach dem Recht ihres Heimatstaates unter bestimmten Voraussetzungen heiraten möchten. Die Regelung dient dem Schutz der Ehe und soll sicherstellen, dass alle rechtlichen Grundlagen eingehalten werden.

Was steht im Gesetz?

Unter Absatz 1 wird das Verfahren präzise beschrieben. Neben dem Ehefähigkeitszeugnis selbst gilt auch eine andere Urkunde, die von den Behörden eines EU-Mitgliedstaates oder aufgrund eines internationalen Vertrages ausgestellt wurde. Dieses Dokument muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ausstellung genutzt werden, sonst verliert es seine Gültigkeit. Kommt eine Ehe nicht zustande, sollte das Dokument zeitnah erneuert werden, wenn die Frist abläuft.

Für Situationen, in denen die Eheschließung schnell und unbürokratisch erfolgen soll, gibt es die Möglichkeit, eine Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses zu beantragen. Diese Befreiung, die im Absatz 2 des Gesetzes erwähnt wird, ist für Staatenlose oder Staatsangehörige von Ländern gedacht, die kein entsprechendes Zeugnis ausstellen können. In besonderen Ausnahmefällen kann diese Regelung auch Angehörigen anderer Staaten gewährt werden.

Beispielszenarien

Nehmen wir an, Herr Ahmet kommt aus einem Land, in dem es keine offizielle Stelle gibt, die Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt. Er plant, in Deutschland seine Partnerin zu heiraten. Er kann beim örtlichen Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung vom Erfordernis des Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Wenn diese Befreiung bewilligt wird, hat er ein Zeitfenster von sechs Monaten, um die Hochzeit durchzuführen.

Ein anderes Beispiel ist Frau Li, die aus einem europäischen Mitgliedstaat stammt, wo sie problemlos ihr Ehefähigkeitszeugnis erhalten kann. Sie holt das Dokument rechtzeitig ein und stellt es dem Standesamt in Deutschland zur Verfügung, damit sie ihre geplante Ehe rechtssicher eingehen kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Ehefähigkeitszeugnis eine wichtige Voraussetzung für ausländische Bürger ist, die in Deutschland heiraten möchten. Die Regelungen sind darauf ausgelegt, klare und rechtssichere Verhältnisse zu schaffen und mögliche Ehehindernisse im Vorfeld zu klären. So wird nicht nur den betroffenen Personen, sondern auch den Behörden ein rechtssicheres Handeln ermöglicht.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de