BGB

Was und wofür ist der § 642 BGB? Mitwirkung des Bestellers

Der § 642 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
(2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es zahlreiche Regelungen, die das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer regeln. Eine dieser Vorschriften ist § 642, der sich mit der Mitwirkung des Bestellers befasst. Grundsätzlich geht es darum, dass der Auftraggeber eine aktive Rolle bei der Durchführung eines Auftrags spielt. Wenn der Besteller also eine Handlung unterlässt, die für die Fertigstellung des Werkes erforderlich ist, kann der Unternehmer unter bestimmten Umständen eine Entschädigung verlangen.

Dieser Paragraf sieht vor, dass der Unternehmer, wenn er auf eine Mitwirkung des Bestellers angewiesen ist, deren Unterlassung nicht ohne Konsequenzen bleibt. Kommt der Besteller durch sein Nicht-Handeln in Verzug, hat der Auftragnehmer nicht nur das Recht, auf diese Verzögerung hinzuweisen, sondern auch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Was bedeutet das konkret?

Lassen Sie uns ein Beispiel betrachten, um das Verständnis zu erleichtern. Stellen Sie sich vor, ein Raumgestalter wurde beauftragt, eine neue Küche zu planen. Dazu benötigt er die Entscheidungen und spezifischen Wünsche des Kunden, ob es sich um Farbwahl, Materialien oder die Anordnung der Möbel handelt. Angenommen, der Kunde gibt diese Informationen jedoch nicht rechtzeitig weiter. Der Raumgestalter kann jetzt in Verzug geraten, da er nicht die notwendigen Informationen hat, um mit seiner Arbeit fortzufahren.

In einem solchen Fall könnte der Unternehmer eine Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung beruht auf verschiedenen Faktoren. Zum einen spielt die Dauer des Verzugs eine Rolle, also wie lange der Besteller schon inaktiv ist. Zum anderen wird die Entschädigung aber auch davon beeinflusst, welche Kosten der Unternehmer aufgrund des Verzugs spart oder wie viel er eventuell durch andere Aufträge verdienen könnte.

Beispiele zur Verdeutlichung

  • Beispiel 1: Ein Bauträger wartet wochenlang auf die Freigabe von Bauplänen durch den Auftraggeber. In der Zwischenzeit könnte er andere Aufträge durchführen. Diese Wartezeit bedeutet für ihn einen finanziellen Verlust.
  • Beispiel 2: Ein Webentwickler benötigt Zugriff auf die Server, um das Projekt abzuschließen. Wenn der Kunde diesen Zugang nicht gewährleistet, muss der Entwickler nicht nur warten, sondern möglicherweise auch andere Arbeiten zurückstellen oder umplanen.

In beiden Beispielen können die Unternehmer eine Entschädigung verlangen. Sie sind berechtigt, die entstandenen Verzögerungen und den damit verbundenen Aufwand zu berücksichtigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Berechnung nicht immer einfach ist. Der Unternehmer muss nachweisen, dass er tatsächlich einen Nachteil erlitten hat.

Zusammenfassend ist § 642 BGB ein wichtiger Aspekt im Werkvertragsrecht. Er schützt die Interessen des Unternehmers vor Untätigkeit des Bestellers und stellt sicher, dass eine angemessene Entschädigung für die durch Verzögerungen entstehenden Unannehmlichkeiten möglich ist. Eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Parteien kann helfen, solche Probleme zu vermeiden.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de