
Im deutschen Recht gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die den Umgang mit Schenkungen betreffen. Besonders wichtig ist dabei § 2301 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieses Gesetz regelt die Schenkungsversprechen von Todes wegen. Es geht darum, was passiert, wenn jemand einen anderen Personen Zusagen macht, die erst wirksam werden, wenn der Versprecher stirbt. Solche Schenkungen können eine wichtige Rolle in der Nachlassplanung spielen.
Der Grundgedanke hinter diesem Gesetz ist, dass eine Schenkung nicht sofort gültig sein muss, sondern unter der Bedingung stehen kann, dass der Beschenkte den Schenker überlebt. Dies schützt den Schenker davor, während seines Lebens Vermögen an jemanden zu verlieren, von dem er nicht sicher ist, ob dieser ihn nicht möglicherweise überlebt.
Wie funktioniert ein Schenkungsversprechen von Todes wegen?
Nehmen wir ein Beispiel: Herr Müller ist 75 Jahre alt und hat entschieden, seinem Sohn ein wertvolles Grundstück zu schenken. Er macht dies jedoch unter der Bedingung, dass sein Sohn, Herr Schmidt, ihn überlebt. In diesem Fall gilt das Schenkungsversprechen als ein „Schenkungsversprechen von Todes wegen“. Es wird erst wirksam, wenn Herr Müller verstorben ist und Herr Schmidt noch lebt.
Sollte Herr Schmidt vor seinem Vater sterben, würde die Schenkung nicht wirksam werden. Das bedeutet, dass das Grundstück weiterhin Teil des Nachlasses von Herrn Müller bleibt und an die anderen Erben oder gemäß seinem Testament verteilt wird.
Wann greift das Gesetz auf Lebensschenkungen zurück?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 2301 BGB ein wichtiges Instrument für die Nachlassplanung bietet. Es ermöglicht Menschen, ihre Vermögenswerte nach ihrem Tod zu verteilen, unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen, die im Voraus festgelegt werden können. Dies schützt die Interessen des Schenkers und schafft Klarheit über die zukünftige Verteilung des Vermögens.