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zur Kündigung des Mietverhältnisses,
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zu einer Willenserklärung, die auf die Aufhebung des Mietverhältnisses gerichtet ist,
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zur Vermietung solchen Wohnraums und
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zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück, sofern dies mit der Aufgabe des Wohnraums verbunden ist.
Die §§ 1855 bis 1858 gelten entsprechend.
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zahlreiche Vorschriften zum Schutz bestimmter Personengruppen. Eine dieser Vorschriften ist § 1833, der sich mit der Aufgabe von Wohnraum befasst, der von einem sogenannten Betreuten genutzt wird. Damit ist meist eine Person gemeint, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen Hilfe benötigt, um ihre Angelegenheiten zu regeln. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte dieses Gesetzes erläutert und anhand von Beispielen veranschaulicht.
Die Regelungen in § 1833 sind darauf ausgelegt, den Betreuten bestmöglich zu schützen. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass bei der Aufgabe ihres Wohnraums die Interessen der Betroffenen gewahrt bleiben. Die Vorschrift stellt sicher, dass ein Betreuer nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Betreuungsgerichts handeln kann. Dies soll verhindern, dass Betreute ohne ausreichenden Grund aus ihrem Zuhause entfernt werden.
Wesentliche Punkte des Gesetzes
Gemäß Absatz 1 sind Betreuer nur dann berechtigt, Wohnraum aufzugeben, wenn dies unter den Vorgaben der Absätze 2 bis 4 von § 1821 geschieht. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Gefährdung des Betreuten, beispielsweise wenn die Finanzierung des Wohnraums nicht mehr möglich ist. Zudem kann auch eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung zur Aufgabensituation führen, wenn die häusliche Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Für den Betreuer ist es im Falle einer beabsichtigten Aufgabe des Wohnraums essenziell, das Betreuungsgericht unverzüglich über diesen Schritt zu informieren. Hierbei müssen die Gründe sowie die Sichtweise des Betreuten angeführt werden. Das sorgt für Transparenz und schützt die Interessen des Betreuten und verhindert, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht im besten Interesse der Person sind.
Beispiele zur Veranschaulichung
Stellen wir uns eine Situation vor: Herr Müller ist pflegebedürftig. Sein Betreuer stellt fest, dass die monatliche Miete für seine Wohnung nicht mehr gezahlt werden kann. Herr Müller lebt alleine und hat nur ein geringes Einkommen. In diesem Fall könnte eine Anfrage beim Betreuungsgericht gestellt werden, um zu prüfen, ob die Aufgabe der Wohnung gerechtfertigt ist. Der Betreuer muss nachweisen, dass alle finanziellen Mittel ausgeschöpft wurden und eine alternative Lösung zur Sicherung von Herrn Müllers Wohnraum nicht möglich ist. Ein einfaches Kündigen des Mietvertrags ist nicht zulässig, da dazu die Genehmigung des Gerichts notwendig ist.
Ein anderes Beispiel: Frau Schmidt hat aufgrund einer schweren Erkrankung Schwierigkeiten, ihre Wohnung selbst zu versorgen. Der Betreuer erkennt, dass die ambulante Pflege nicht ausreicht und eine stationäre Unterbringung notwendig ist. In einem solchen Fall muss der Betreuer ebenfalls das Gericht informieren und die Notwendigkeit der Wohnraumaufgabe darlegen. Dabei wird das Gericht abwägen, ob die Entscheidung im besten Interesse von Frau Schmidt ist.
Diese Beispiele machen deutlich, wie der § 1833 dazu dient, die Wohnraumsituation von Betreuten zu schützen. Hierbei zeigen sich die sensitiven Facetten der Betreuung, die sowohl rechtliche als auch menschliche Aspekte umfasst und oft eine Herausforderung sowohl für die Betreuer als auch die Betreuten darstellt.