BGB

Was und wofür ist der § 2320 BGB? Pflichtteilslast des an die Stelle des Pflichtteilsberechtigten getretenen Erben

Der § 2320 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Wer anstelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Erbe wird, hat im Verhältnis zu Miterben die Pflichtteilslast und, wenn der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis annimmt, das Vermächtnis in Höhe des erlangten Vorteils zu tragen.
(2) Das Gleiche gilt im Zweifel von demjenigen, welchem der Erblasser den Erbteil des Pflichtteilsberechtigten durch Verfügung von Todes wegen zugewendet hat.

Das deutsche Erbrecht ist komplex, aber entscheidend, wenn es um die Verteilung des Nachlasses eines Verstorbenen geht. Eine wichtige Regel, die daran beteiligt ist, ist in § 2320 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Dieser Paragraph bestimmt, was passiert, wenn jemand anstelle eines Pflichtteilsberechtigten erbt. Doch was genau bedeutet das für die Erben und die, die auf ihren Pflichtteil bestehen?

Im Grunde gesagt, regelt § 2320 die „Pflichtteilslast“. Dies bedeutet, dass der Erbe, welcher an die Stelle des Pflichtteilsberechtigten tritt, diesem gegenüber eine bestimmte finanzielle Verantwortung hat. Dies gilt vor allem dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte ein Vermächtnis in Form von Geld oder Eigentum erhält. Doch wie wird das in der Praxis handhabbar? Lassen Sie uns das anhand von Beispielen näher betrachten.

Was ist ein Pflichtteilsberechtigter?

Ein Pflichtteilsberechtigter ist in der Regel ein naher Angehöriger des Verstorbenen, wie etwa ein Ehepartner oder ein Kind. Dieser hat ein gesetzliches Anrecht auf einen Teil des Erbes, auch wenn im Testament etwas anderes festgelegt wurde. Sagen wir einmal, ein Vater hat in seinem Testament ausgeschlossen, dass sein Sohn erbt. Dennoch hat der Sohn Anspruch auf einen Pflichtteil, der meist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.

Nun nehmen wir an, der Vater verstirbt und ein anderer Verwandter – vielleicht ein Neffe – wird als Erbe eingesetzt. Hier kommt der § 2320 ins Spiel. Da der Neffe als gesetzlicher Erbe eingestuft wird, muss er die Pflichtteilsansprüche des Sohnes berücksichtigen. Das bedeutet konkret, dass der Neffe die Pflichtteilslast trägt.

Ein konkretes Beispiel

Stellen wir uns vor, der Nachlass des Vaters hat einen Wert von 100.000 Euro. Der Sohn könnte, wenn er als Pflichtteilsberechtigter anerkannt wird, Anspruch auf 50.000 Euro haben. Wenn der Neffe nun als Erbe eingesetzt wird, muss er sicherstellen, dass diese Summe abgedeckt wird. Dies erfolgt normalerweise durch eine Auszahlung an den Sohn, sodass die Erben in der Endabrechnung im Verhältnis zueinander fair bleiben.

Es gibt auch Szenarien, in denen der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten etwas hinterlassen hat – zum Beispiel ein spezielles Vermächtnis. Wenn der Sohn für seine Erbschaft ein Vermächtnis in Höhe von 20.000 Euro akzeptiert, muss der Neffe diesen Betrag, also den Vorteil, den der Sohn aus dem Vermächtnis erzielt hat, ebenfalls tragen. So wird sichergestellt, dass der Neffe für die Vorteile, die er selbst erhält, verantwortlich bleibt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 2320 BGB eine wichtige Regel für die Aufteilung des Erbes nach dem Tod eines Menschen festschreibt. Der Erbe, der für den Pflichtteilsberechtigten eintritt, hat eine finanzielle Verantwortung, die an die Vermögenswerte des Verstorbenen gebunden ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch die gesetzlichen Erben bestmöglich geschützt sind und keine ungerechtfertigten Vorteile aus der Erbschaft ziehen können.

Haftungsausschluss
Dies ist keine rechtliche Beratung! Für spezifische rechtliche Fragen oder Probleme empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Jegliche Haftung für Handlungen, die auf Basis der auf dieser Website dargestellten Inhalte vorgenommen werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. mehr erfahren
Referenz
www.gesetze-im-internet.de