BGB

Was und wofür ist der § 357 BGB? Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Der § 357 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
(2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.
(3) Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.
(4) Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.
(5) Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.
(6) Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Waren zurückzusenden, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.
(7) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers gebracht worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.
(8) Für die Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte gilt ferner § 327p entsprechend.

Das Verbraucherrecht in Deutschland schützt Käufer und sorgt dafür, dass sie die Freiheit haben, von ihren Kaufentscheidungen zurückzutreten, insbesondere bei Geschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel durch Telefon oder Internet) abgeschlossen wurden. Ein zentrales Element dieses Rechts ist der § 357 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hierbei geht es um die Rechtsfolgen, die eintreten, wenn Verbraucher ihre Verträge widerrufen.

Im Wesentlichen regelt dieser Paragraph, welche Pflichten sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer haben, wenn ein Widerruf erfolgt. Das ist besonders relevant für Verbraucher, die oft unsicher sind, was zu tun ist, sobald sie ihre Meinung geändert haben oder mit einem Produkt unzufrieden sind.

Die Rückgabe der Waren

Der § 357 BGB besagt zuerst, dass alle empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf zurückgegeben werden müssen. Dies stellt sicher, dass der Verbraucher nicht über einen längeren Zeitraum auf seinen Rückerstattungen warten muss. Es ist wichtig zu beachten, dass der Unternehmer alle Zahlungen, die der Verbraucher geleistet hat, zurückerstatten muss.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn der Verbraucher eine teurere Versandart gewählt hat, als die Standardlieferung des Unternehmers, trägt er die zusätzlichen Kosten selbst. Ein Beispiel könnte hier helfen: Ein Käufer bestellt ein Produkt online und wählt eine Expressversandoption, die doppelt so viel kostet wie die reguläre Lieferung. Sollte dieser Käufer seinen Kauf widerrufen, bekommt er nur den Betrag zurück, der der günstigsten Versandart entspricht.

Pfllicht zur Rücksendung

Der nächste Punkt, der in § 357 angesprochen wird, betrifft die Zahlungsmittel. Der Unternehmer muss die Rückzahlung über das gleiche Zahlungsmittel vornehmen, das der Kunde verwendet hat. Das gilt allerdings nur, wenn nicht anders vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen. Wenn also der Käufer mit einer Kreditkarte gezahlt hat, sollte die Rückzahlung ebenfalls über die Kreditkarte erfolgen – es sei denn, ein anderer Weg wurde ausdrücklich vereinbart.

Darüber hinaus darf der Unternehmer die Rückzahlung zurückhalten, bis die Waren zurückerhalten wurden. Das bedeutet, der Verbraucher muss die Artikel erst zurückschicken, bevor er sein Geld zurückbekommt. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren selbst abzuholen, was für den Kunden oft bequemer ist.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kostenübernahme für die Rücksendung. In der Regel muss der Verbraucher die Rücksendekosten selbst tragen, es sei denn, der Unternehmer hat ihm dies anders mitgeteilt oder übernimmt die Kosten selbst. Dies ist ein häufiges Missverständnis, da viele Käufer denken, dass Rücksendungen immer kostenlos sein sollten.

Besondere Regelungen bei speziellen Waren

Wenn ein Verbraucher Waren erworben hat, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht problemlos per Post zurückgesendet werden können, muss der Unternehmer die Rücksendekosten übernehmen. Ein Beispiel wären große Möbelstücke. Wenn die Lieferung dieser Möbel direkt in die Wohnung des Verbrauchers erfolgt, ist der Verkäufer verpflichtet, diese auf seine Kosten wieder abzuholen.

Für digitale Produkte, wie Software oder E-Books, gelten zusätzliche Regelungen, die in § 327p BGB aufgeführt sind. Darin wird festgelegt, unter welchen Bedingungen auch hier ein Widerrufsrecht besteht. Die speziellen Merkmale der digitalen Produkte müssen dabei berücksichtigt werden.

Zusammenfassend ermöglicht § 357 des BGB den Verbrauchern, ihre Kaufentscheidungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ohne Risiken zu überdenken. Es ist wichtig, die Regelungen genau zu verstehen. Sobald ein Widerruf erklärt wurde, sollte sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer klare Schritte in Bezug auf Rücksendungen und Rückerstattungen befolgen, um Missverständnisse zu vermeiden.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de