
Im deutschen Recht spielt die Bürgschaft eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um die Sicherung von Krediten oder anderen finanziellen Verpflichtungen geht. § 777 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschäftigt sich konkret mit der sogenannten „Bürgschaft auf Zeit“. Dies bedeutet, dass ein Bürge sich für eine bestimmte Zeitperiode verpflichtet, die Verbindlichkeit eines Schuldners zu übernehmen. Hierbei stellt sich die Frage: Was passiert nach dieser vereinbarten Frist?
Die Gesetzgebung legt fest, dass der Bürge nach Ablauf der bestimmten Zeit von seiner Verpflichtung befreit wird. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass der Gläubiger (also der, der das Geld oder den Anspruch hat) nicht rechtzeitig reagiert. Sollte dieser nicht umgehend die Einziehung der Forderung einleiten und dem Bürgen mitteilen, dass er ihn in Anspruch nehmen möchte, fällt die Bürgschaft weg und der Bürge ist aus der Verantwortung.
Rechtzeitige Anzeige des Gläubigers
Ein zentraler Punkt ist die rechtzeitige Anzeige des Gläubigers. Hat dieser die Frist verstreichen lassen, bleibt der Bürge nicht für weitere Verbindlichkeiten haftbar. Wenn die Anzeige jedoch erfolgt und innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens passiert, haften die Bürgen weiterhin – allerdings nur bis zum Stand der Hauptverbindlichkeit zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens.
Um das Ganze besser zu verstehen, schauen wir uns ein Beispiel an:
- Szenario 1: Der Bürge ist rechtzeitig informiert
Max hat für den Kredit seiner Freundin Lisa gebürgt. Die Bürgschaft wurde auf ein Jahr begrenzt. Nach Ablauf eines Jahres hat Lisa die Rückzahlung des Kredits nicht geleistet. Der Gläubiger informiert Max direkt nach einem Monat über die ausstehende Forderung und startet das Verfahren zur Forderungseinziehung. Max bleibt dann für den Restbetrag haftbar, bis das Verfahren abgeschlossen ist. - Szenario 2: Der Bürge wird nicht rechtzeitig informiert
Ein ähnliches Beispiel: Anna bürgt für den Mietvertrag ihres Freundes Tom, ebenfalls für ein Jahr. Nach Ablauf der Frist teilt der Vermieter Anna nicht sofort mit, dass Tom die Miete nicht gezahlt hat. Der Vermieter lässt die Frist verstreichen, ohne tätig zu werden. Nach einem Jahr ist Anna von allen Verpflichtungen befreit, weil der Vermieter seiner Pflicht zur Anzeige nicht nachgekommen ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 777 BGB klare Regelungen zur Befreiung des Bürgen nach einer bestimmten Zeit beinhaltet. Diese Vorschriften sind nicht nur für Laien wichtig, sondern auch für Anwälte, die ihre Mandanten kompetent beraten und vertreten möchten. Wichtig ist immer die rechtzeitige Anzeige des Gläubigers, die darüber entscheidet, ob der Bürge letztlich haftet oder nicht.