
Getrennt leben – für viele Paare ist dieser Schritt die Folge von Konflikten und Entfremdung. Oft stellt sich dann die Frage nach dem Unterhalt, den die Eheleute einander schulden. § 1361 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) befasst sich genau mit diesem Thema und regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Ehegatte dem anderen Unterhalt verlangen kann.
Das erste, was zu beachten ist: Der Unterhalt, den ein Ehegatte verlangen kann, hängt von den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der beiden ab. Kurz gesagt, es geht um die finanzielle Situation beider Ehepartner. Damit ist gemeint, dass der Unterhalt so bemessen werden sollte, dass er den bisherigen Lebensstandard weitestgehend aufrechterhält.
Unterhalt während der Trennung
Wenn die Ehegatten getrennt leben und ein Scheidungsverfahren eingeleitet wird, fallen unter den Unterhaltsanspruch auch die Kosten für eine angemessene Alters- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese Regelung gibt den Partnern Sicherheit, dass sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, besonders im Alter.
Ein anderer wichtiger Punkt betrifft den nicht erwerbstätigen Ehegatten. In der Regel kann von ihm nicht verlangt werden, dass er sofort einen Job findet, um seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Vielmehr müssen Persönlichkeit und frühere Erwerbstätigkeiten des Ehegatten sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Partner berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass jemand, der lange Zeit zu Hause war, in der Regel nicht sofort in den Arbeitsmarkt zurückkehren muss.
Das Beispiel-Szenario
Stellen wir uns vor, Anna und Peter leben getrennt. Anna war während der Ehe die Hauptverdienerin, während Peter sich um die Kinder gekümmert hat. Nach der Trennung verlangt Peter von Anna Unterhalt. Er lebt von einem kleinen Ersparten und findet es schwer, einen neuen Job zu finden, da er viele Jahre nicht gearbeitet hat.
In diesem Fall könnte Peter einen Anspruch auf Unterhalt haben. Das Gericht würde prüfen, welche finanziellen Mittel Anna hat und ob ihr Einkommen dazu ausreicht, Peter zu unterstützen, ohne dass ihr eigener Lebensstandard leidet. Außerdem würde berücksichtigt, dass Peter aufgrund seiner vorherigen Situation und der langen Dauer der Ehe nicht sofort einen Job annehmen muss.
Dennoch gibt es auch Ausnahmen, die in § 1361 festgehalten sind. Handelt es sich um eine grobe Unbilligkeit, könnte das Gericht den Unterhalt sogar einschränken oder versagen. Im Fall von Peter würde dies dann geschehen, wenn er sich nachweislich nicht bemüht, eine Arbeit zu finden.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Unterhalt während des Getrenntlebens eine komplexe Angelegenheit ist, die viele Faktoren berücksichtigt. Die gesetzlichen Regelungen geben den Betroffenen jedoch eine klare Guideline, um sich in dieser schwierigen Zeit einen gewissen finanziellen Schutz zu gewähren.