BGB

Was und wofür ist der § 622 BGB? Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

Der § 622 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

1.
wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2.
wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Im deutschen Recht ist die Regelung von Kündigungsfristen ein zentrales Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft. Diese Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), speziell in § 622. Hier wird festgelegt, wie lange eine Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen mindestens sein muss. Der Paragraph unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Zeiträumen, die auf der Dauer des Arbeitsverhältnisses basieren.

Es ist wichtig, diese Kündigungsfristen zu verstehen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Der Arbeitnehmer kann in der Regel mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten eines Monats oder zum Ende eines Monats kündigen. Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber hingegen sind die Fristen deutlich länger, je nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Kündigungsfristen im Detail

Wenn ein Arbeitsverhältnis über zwei Jahre besteht, beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Bei einer Beschäftigungsdauer von fünf Jahren verlängert sich diese Frist auf zwei Monate. Das bedeutet, dass bei einer langen Betriebszugehörigkeit der Arbeitgeber mehr Zeit hat, um sich auf die Kündigung einzustellen und eine Nachfolge zu regeln.

Hier ein Überblick über die Fristen:

  • 2 Jahre: 1 Monat
  • 5 Jahre: 2 Monate
  • 8 Jahre: 3 Monate
  • 10 Jahre: 4 Monate
  • 12 Jahre: 5 Monate
  • 15 Jahre: 6 Monate
  • 20 Jahre: 7 Monate

Die Regelungen gelten jedoch auch in einem speziellen Kontext: Während einer Probezeit von bis zu sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von nur zwei Wochen gekündigt werden. Diese Regelung ermöglicht beiden Parteien, relativ flexibel auf die Probezeit zu reagieren.

Besondere Vereinbarungen und Tarifverträge

Falls ein Tarifvertrag im Unternehmen besteht, können von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichende Regelungen getroffen werden. In diesem Fall gelten die im Tarifvertrag festgelegten Fristen. Es ist wichtig zu beachten, dass solche Vereinbarungen auch für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer Gültigkeit haben, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.

Ein weiteres Detail des § 622 betrifft die Möglichkeit, von den Fristen abweichende Vereinbarungen einzelvertraglich zu treffen. Dabei gibt es jedoch Einschränkungen: Beispielsweise kann eine kürzere Kündigungsfrist nur für geringfügig Beschäftigte oder bei sehr kleinen Unternehmen vereinbart werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht komplex sein können. Sie sind jedoch essenziell für klare Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ein Verständnis dieser Regeln schützt beide Seiten vor unerwarteten Entwicklungen.

Beispiel-Szenarien

Um die praktische Anwendung von § 622 besser zu veranschaulichen, betrachten wir zwei Szenarien:

Im ersten Beispiel nimmt Anna einen Job als Vollzeitkraft in einem Unternehmen an. Nach drei Jahren entscheidet sie sich, eine neue Herausforderung anzunehmen. Da ihr Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre dauert, muss sie, wenn sie kündigt, eine Frist von einem Monat zum Ende des Monats einhalten. Das bedeutet, sie kann ihre Kündigung bis zum Ende Mai einreichen und wäre dann zum 30. Juni aus dem Unternehmen.

Im zweiten Beispiel haben wir Thomas, der ebenfalls erfolgreich in einem kleinen Betrieb arbeitet. Da er als Teilzeitkraft beschäftigt ist und das Unternehmen weniger als 20 Angestellte hat, kann sein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Monats gekündigt werden. Thomas beschäftigt sich daher mit seiner Planung, um rechtzeitig einen neuen Job zu finden.

Diese beiden Szenarien zeigen, wie unterschiedlich sich die Anwendung der Kündigungsfristen auf die Lebensplanung von Arbeitnehmern auswirken kann. Es ist daher ratsam, sich vor einer Kündigung gut zu informieren.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de