BGB

Was und wofür ist der § 261 BGB? Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten

Der § 261 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Das Gericht kann eine den Umständen entsprechende Änderung der eidesstattlichen Versicherung beschließen.
(2) Die Kosten der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung hat derjenige zu tragen, welcher die Abgabe der Versicherung verlangt.

Das Gesetz des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), konkret § 261, behandelt die Änderungen von eidesstattlichen Versicherungen und die damit verbundenen Kosten. Auf den ersten Blick mag dieser Paragraph etwas trocken erscheinen. Doch er hat wichtige praktische Implikationen, die sowohl für Laien als auch für Anwälte von Bedeutung sind.

Eine eidesstattliche Versicherung ist eine formale Erklärung, in der ein Mensch unter Eid versichert, dass eine bestimmte Tatsache wahr ist. Oft wird sie in verschiedenen rechtlichen Kontexten verwendet, etwa in Gerichtsverfahren oder bei Vertragsabschlüssen. Wenn sich die Umstände ändern oder es neue Informationen gibt, kann es notwendig sein, die eidesstattliche Versicherung anzupassen.

Änderungen der eidesstattlichen Versicherung

Absatz 1 des § 261 BGB gibt dem Gericht die Möglichkeit, eine Änderung der eidesstattlichen Versicherung zu beschließen, wenn die Umstände es erfordern. Dies bedeutet, dass ein Gericht flexibel auf neue Beweise oder Informationen reagieren kann. Solch eine Veränderung könnte zum Beispiel beim Auftreten neuer Fakten notwendig werden, die die ursprüngliche Versicherung beeinflussen.

Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, jemand hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der er behauptet, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort war. Später stellt sich heraus, dass es neue Beweise gibt, die diese Aussage in Frage stellen. Das Gericht kann dann beschließen, dass eine neue eidesstattliche Versicherung nötig ist, um die aktuellen Fakten zu reflektieren.

Kosten der Abnahme der Versicherung

Absatz 2 regelt, wer die Kosten für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung trägt. Die Regel besagt, dass derjenige, der die Abgabe der Versicherung verlangt, auch für die Kosten aufkommen muss. Das kann sowohl in Zivilverfahren als auch in anderen rechtlichen Situationen zutreffen.

Ein weiteres Beispiel: Nehmen wir an, ein Unternehmen verlangt von einem ehemaligen Mitarbeiter, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, um eine bestimmte Vertragsbedingung zu erfüllen. Wenn dieser Mitarbeiter die Versicherung abgibt und das Gericht dabei involviert ist, trägt das Unternehmen die Kosten für diese Abnahme. Es gibt also klare Regeln, wer beim Prozess der eidesstattlichen Versicherung für welche Kosten zuständig ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 261 BGB wichtige Regelungen für die Handhabung von eidesstattlichen Versicherungen enthält. Die Möglichkeit, diese Anpassungen vorzunehmen, sorgt dafür, dass das Rechtssystem flexibel auf sich ändernde Tatsachen reagieren kann. Gleichzeitig wird durch die Regelung zu den Kosten Klarheit geschaffen, wer finanziell für die Verfahren aufkommt. Es ist ein Beispiel dafür, wie das Gesetz sowohl Transparenz als auch Effizienz in die rechtlichen Abläufe bringt.

Haftungsausschluss
Dies ist keine rechtliche Beratung! Für spezifische rechtliche Fragen oder Probleme empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Jegliche Haftung für Handlungen, die auf Basis der auf dieser Website dargestellten Inhalte vorgenommen werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. mehr erfahren
Referenz
www.gesetze-im-internet.de