
Der § 280 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat eine zentrale Bedeutung im deutschen Zivilrecht. Er regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Gläubiger Schadensersatz fordern kann, wenn der Schuldner eine vertragliche Pflicht verletzt. Im Alltag kommt das häufiger vor, als man denkt. Oft entstehen dadurch Konflikte und Unsicherheiten. Deshalb ist ein genaues Verständnis dieses Gesetzes wichtig, sowohl für Laien als auch für Juristen.
Der erste Teil des Gesetzes besagt, dass wenn jemand seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, der andere Teil – in der Regel der Gläubiger – Schadensersatz verlangen kann. Dies gilt jedoch nur, wenn der Schuldner für die Pflichtverletzung verantwortlich ist. Ist die Verletzung auf höhere Gewalt oder ähnliche Umstände zurückzuführen, kann der Schuldner nicht haftbar gemacht werden. Diese Regelung dient dazu, zu verhindern, dass Menschen für Umstände zur Verantwortung gezogen werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Wann steht Schadensersatz zu?
Um das Ganze etwas konkreter zu machen, schauen wir uns ein Beispiel an. Nehmen wir an, Max hat einen Vertrag mit einem Maler abgeschlossen. Der Maler sollte Max‘ Wohnung innerhalb von einer Woche streichen. Doch der Maler konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht rechtzeitig beginnen. Max kann in diesem Fall keinen Schadensersatz fordern, da die Pflichtverletzung des Malers nicht von ihm zu vertreten ist.
Ein anderes Szenario könnte wie folgt aussehen: Lisa hatte einen Heizungsinstallateur beauftragt, ihre Heizung bis zum Winter zu warten. Der Installateur verspätete sich ohne triftigen Grund und Lisa musste vorübergehend mit einer defekten Heizung leben. In diesem Fall könnte Lisa Schadensersatz verlangen, weil der Installateur seine Pflicht ohne ausreichende Begründung verletzt hat.
Zusätzliche Voraussetzungen
Der § 280 BGB geht jedoch noch weiter. Er macht deutlich, dass für bestimmte Formen des Schadensersatzes zusätzliche Voraussetzungen gelten. Zum Beispiel kann Lisa nicht einfach hergehen und vom Installateur verlangen, den gesamten Betrag, den sie für neue Heizkosten ausgeben musste, zu ersetzen, ohne dass sie nachweisen kann, dass der Installateur die Verspätung schuldhaft verursacht hat. Hier kommen andere Paragrafen ins Spiel, wie § 281 BGB, der spezielle Regelungen für Schadensersatz statt der Leistung enthält.
Ein weiteres Beispiel: Wenn der Maler, nachdem er bereits einen Anzahlung erhalten hat, einfach nicht mehr bei Max erscheint, kann dieser unter Umständen mehr als nur den tatsächlichen Schaden aus der Verzögerung geltend machen. Das würde aber wiederum nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, die im weiteren Verlauf des BGB definiert sind.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der § 280 BGB wichtige Regeln für den Schadensersatz aufgrund von Pflichtverletzungen aufstellt. Die Absicht des Gesetzes ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern zu gewährleisten und gleichzeitig klarzustellen, wann ein Gläubiger tatsächlich einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Um also im Streitfall gewappnet zu sein, lohnt es sich, diese Regelungen genau zu verstehen.