BGB

Was und wofür ist der § 273 BGB? Zurückbehaltungsrecht

Der § 273 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.
(3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält viele Regelungen, die das Alltagsleben betreffen. Eines dieser Gesetze ist § 273, der das Zurückbehaltungsrecht behandelt. Es ist eine wichtige Regelung, die sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer von Bedeutung ist. Dieser Artikel soll Ihnen helfen, dieses Gesetz einfach und verständlich zu erklären.

Das Zurückbehaltungsrecht ermöglicht es einem Schuldner, seine Leistung zu verweigern, wenn er von seinem Gläubiger noch eine andere Leistung erwartet. Man kann sagen, es ist ein rechtliches Druckmittel. Wenn die eine Partei ihre Verpflichtung nicht erfüllt, kann die andere Partei dies nutzen, um sicherzustellen, dass auch ihre eigenen Ansprüche erfüllt werden.

Was besagt § 273 BGB genau?

Im Paragraphen wird in drei Absätzen erläutert, wie das Zurückbehaltungsrecht funktioniert. Der erste Absatz beschreibt, dass der Schuldner die geschuldete Leistung zurückhalten kann, solange ihm nicht die ihm zustehende Leistung erbracht wird. Dies ist besonders relevant, wenn zwei Seiten Leistungen gegeneinander austauschen.

Der zweite Absatz greift einen spezifischen Fall auf, in dem jemand verpflichtet ist, einen Gegenstand zurückzugeben. Auch hier hat der Schuldner das Recht, zurückzuhalten, wenn er einen Anspruch gegen den Gläubiger hat, der mit diesem Gegenstand in Verbindung steht.

Praktisches Beispiel des Zurückbehaltungsrechts

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Vertrag mit einem Handwerker geschlossen. Dieser sollte Ihre Terrasse reparieren, hat die Arbeit aber noch nicht abgeschlossen. In der Zwischenzeit stellt sich heraus, dass in einem anderen Vertrag Sie dem Handwerker noch eine Zahlung für eine frühere Arbeit schulden. Sie können in diesem Fall die Zahlung zurückhalten, solange die Arbeiten an der Terrasse nicht zufriedenstellend abgeschlossen werden.

Dies zeigt, wie das Zurückbehaltungsrecht funktioniert: Es stellt sicher, dass ein Gläubiger nicht ungestraft seine Verpflichtungen verletzen kann. Es fördert die Fairness zwischen beiden Parteien und wird oft in Verträgen und Verhandlungen angesprochen.

Ein weiterer Aspekt, der im § 273 behandelt wird, ist die Möglichkeit des Gläubigers, das Zurückbehaltungsrecht durch eine Sicherheitsleistung abzuwenden. Das bedeutet, wenn der Gläubiger dem Schuldner eine Sicherheit bietet, beispielsweise in Form von Bargeld oder einer Bürgschaft, kann der Schuldner gezwungen werden, seine Leistung zu erbringen, auch wenn die Gegenleistung noch aussteht.

Wichtig ist, dass die Sicherheitsleistung nicht durch Bürgen abgesichert wird, dies steht in Absatz drei. Das bedeutet, dass nur der Gläubiger selbst eine Sicherheit bieten kann, um das Zurückbehaltungsrecht des Schuldners zu umgehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 273 BGB ein wichtiges Instrument ist, um das Gleichgewicht der Verpflichtungen in rechtlichen Beziehungen zu wahren. Sowohl Laien als auch Anwälte sollten sich dieser Regelung bewusst sein, um ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen und im Zweifelsfall richtig handeln zu können.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de