
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt viele wichtige Aspekte des Familienrechts. Einer dieser Aspekte ist die Zugewinngemeinschaft, festgehalten in § 1363 BGB. Für viele Paare, die den Schritt in die Ehe wagen, ist es essentiell zu wissen, was dieser Güterstand genau bedeutet und welche Konsequenzen er mit sich bringt. Wir wollen daher die Grundzüge der Zugewinngemeinschaft erläutern und anhand von Beispielen verdeutlichen, wie sie im alltäglichen Leben wirkt.
Die Zugewinngemeinschaft tritt automatisch in Kraft, wenn die Ehegatten keinen anderen Güterstand durch einen Ehevertrag vereinbaren. Das bedeutet, dass frisch verheiratete Paare sich ohne besondere Regelungen untereinander im Rechtsverkehr auf die Zugewinngemeinschaft einstellen können. Doch was genau bedeutet das?
Was bleibt Eigentum und was wird ausgeglichen?
Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Ehegatte, der vor der Ehe ein Haus besessen hat, weiterhin alleiniger Eigentümer dieses Hauses bleibt. Besondere Regelungen bezüglich des Vermögens können nur durch einen Ehevertrag geschaffen werden.
Allerdings gibt es einen wichtigen Aspekt: Der Zugewinn, den die Ehegatten während der Ehe erzielen, wird innerhalb der Zugewinngemeinschaft ausgeglichen, wenn die Ehe endet, sei es durch Scheidung oder Tod. Das bedeutet, dass derjenige, der während der Ehe einen größeren Vermögenszuwachs hatte, diesem Vermögenszuwachs bei der Aufteilung des Vermögens nach der Eheschließung Rechnung tragen muss.
Beispiel-Szenarien zur Veranschaulichung
Um das Thema zu verdeutlichen, betrachten wir einige Beispiel-Szenarien, in denen die Zugewinngemeinschaft zum Tragen kommt. Nehmen wir ein Paar, nennen wir sie Anna und Max. Beide sind verheiratet und leben in der Zugewinngemeinschaft.
Anna hatte vor der Ehe ein Erbe in Höhe von 50.000 Euro, das ihr gemeinsam in einem Sparbuch gehört. Max hingegen hatte 20.000 Euro gespart, bevor sie heirateten. Während der Ehe verdienen beide aufgrund ihrer Berufe 30.000 Euro zusätzlich. Am Ende des Ehejahres haben Anna und Max also jeweils einen Zugewinn von 30.000 Euro.
Nun zur Endabrechnung: In der Scheidung stellt sich heraus, dass Anna insgesamt 80.000 Euro (50.000 Euro Erbe plus 30.000 Euro Zugewinn) besitzt. Max hingegen hat 50.000 Euro (20.000 Euro Ersparnisse plus 30.000 Euro Zugewinn). Als die Scheidung vollzogen wird, muss Anna die Hälfte ihres Zugewinns Max auszahlen. Das bedeutet, dass sie ihm 15.000 Euro überweist, sodass beide am Ende einen gleichwertigen Vermögenstand haben.
Ein weiteres Beispiel könnte Rob und Lisa sein. Rob hat ein Unternehmen aufgebaut, das er vor der Ehe gründete und das während der Ehe stetig prosperierte. Lisa hingegen startete erst nach der Hochzeit eine Karriere als Freiberuflerin. In diesem Fall bleibt das Unternehmen von Rob sein alleiniges Vermögen, auch wenn das Unternehmen während der Ehe an Wert gewonnen hat. Sollte es zur Scheidung kommen, wird der Wertzuwachs des Unternehmens ermittelt. Rob wäre dann verpflichtet, den Zugewinn, der aus dem Unternehmenswert entstanden ist, mit Lisa zu teilen.
Zusammenfassend zeigt § 1363 BGB, dass die Zugewinngemeinschaft ein flexibles, aber auch herausforderndes Modell für Ehepaare darstellt. Während das Vermögen der Partner getrennt bleibt, müssen im Falle einer Trennung oder Scheidung die während der Ehe erworbenen Vermögen gerechterweise aufgeteilt werden. Ein offenes Gespräch zwischen den Partnern und gegebenenfalls die Unterstützung eines Fachanwalts können dabei helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.