
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zahlreiche Vorschriften, die das Vertragsrecht regeln. Eine dieser Regelungen findet sich in § 427, der sich mit der gemeinschaftlichen vertraglichen Verpflichtung beschäftigt. Doch was bedeutet das konkret für den Alltag und die Praxis? Wir wollen dieses Gesetz sowohl für Laien als auch für juristische Fachleute verständlich aufbereiten.
§ 427 befasst sich mit einer Situation, in der mehrere Personen durch einen Vertrag gemeinschaftlich verpflichtet sind, eine Leistung zu erbringen. Dabei wird normiert, dass im Zweifel alle Beteiligten als Gesamtschuldner haften. Dies bedeutet, dass jeder Schuldner für die gesamte Leistung verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn er sich nur für einen Teil verpflichtet hat. Auf den ersten Blick klingt das komplex. Aber es lohnt sich, das näher zu betrachten.
Was sind Gesamtschuldner?
Ein Gesamtschuldner ist jemand, der zusammen mit anderen auf eine gewisse Verpflichtung hinwirkt. Wenn zum Beispiel mehrere Personen einen Vertrag unterzeichnen, um gemeinsam ein Produkt zu kaufen, so sind sie in der Regel Gesamtschuldner. Dies hat zur Folge, dass der Gläubiger, also der, der die Leistung erwartet, jeden von ihnen auf die Erfüllung des gesamten Vertrags ansprechen kann.
Nehmen wir an, drei Freunde – Anna, Bernd und Clara – beschließen, zusammen ein teures Sofa zu kaufen. Sie unterschreiben einen Vertrag mit dem Verkäufer. Im Vertrag steht, dass sie insgesamt 900 Euro zahlen müssen. Sollten die Freunde als Gesamtschuldner betrachtet werden, könnte der Verkäufer auf jeden einzelnen von ihnen 900 Euro verlangen, nicht nur auf einen Drittel. Das Risiko wird also auf alle aufgeteilt, aber jeder kann für die gesamte Summe haftbar gemacht werden.
Beispiel für die Anwendung von § 427
Stellen wir uns ein weiteres Szenario vor: Ein Handwerker engagiert sich, eine Renovierung in einer gemeinschaftlich besessenen Wohnung durchzuführen. Die Wohnung gehört zwei Personen, David und Eva. Sie einigen sich mündlich darauf, dass jeder die Hälfte der Kosten, sagen wir 2000 Euro, übernimmt. Wenn der Handwerker jedoch nur Eva kontaktiert und von ihr eine Zahlung verlangt, könnte er im Sinne von § 427 für die vollen 2000 Euro auf beide bestehen. Eva könnte dann von David verlangen, dass er seine Hälfte bezahlt, aber haftbar ist sie dennoch für den gesamten Betrag gegenüber dem Handwerker.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 427 BGB ein wichtiges Instrument im Vertragsrecht ist, das die Haftung von mehreren Schuldnern regelt. Indem alle Beteiligten als Gesamtschuldner betrachtet werden, wird eine klare und effektive Handhabung von gemeinsamen Verpflichtungen gewährleistet.