BGB

Was und wofür ist der § 1124 BGB? Vorausverfügung über Miete oder Pacht

Der § 1124 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Wird die Miete oder Pacht eingezogen, bevor sie zugunsten des Hypothekengläubigers in Beschlag genommen worden ist, oder wird vor der Beschlagnahme in anderer Weise über sie verfügt, so ist die Verfügung dem Hypothekengläubiger gegenüber wirksam. Besteht die Verfügung in der Übertragung der Forderung auf einen Dritten, so erlischt die Haftung der Forderung; erlangt ein Dritter ein Recht an der Forderung, so geht es der Hypothek im Range vor.
(2) Die Verfügung ist dem Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden Kalendermonat bezieht; erfolgt die Beschlagnahme nach dem fünfzehnten Tage des Monats, so ist die Verfügung jedoch insoweit wirksam, als sie sich auf die Miete oder Pacht für den folgenden Kalendermonat bezieht.
(3) Der Übertragung der Forderung auf einen Dritten steht es gleich, wenn das Grundstück ohne die Forderung veräußert wird.

Im deutschen Zivilrecht ist § 1124 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) von großer Bedeutung, wenn es um die Miete oder Pacht geht, die vor der Inanspruchnahme durch einen Hypothekengläubiger eingezogen wird. Dieser Paragraph regelt, wie solche Vorausverfügungen bezüglich Miete oder Pacht zu behandeln sind, wenn ein Grundstück belastet wird. Die Regelungen sind sowohl für Laien als auch für Juristen von Interesse, da sie Einfluss auf die Rechte und Pflichten von Mietern und Gläubigern haben.

Um das Gesetz besser zu verstehen, schauen wir uns an, welche Auswirkungen es hat, wenn ein Hypothekengläubiger eine Forderung geltend machen möchte und welche Rolle die Miete oder Pacht dabei spielt. Dabei ist im Wesentlichen zu beachten, dass die Verfügungen über die Miete oder Pacht, die vor der Beschlagnahme eingezogen werden, eventuell auch dem Hypothekengläubiger gegenüber wirksam sein können.

Wie funktioniert § 1124 BGB?

Gemäß Absatz 1 des § 1124 BGB ist eine Verfügung über die Miete oder Pacht wirksam, wenn sie vorgenommen wird, bevor sie vom Hypothekengläubiger beschlagnahmt wurde. Das bedeutet, dass der Gläubiger die Miete oder Pacht nicht einfach in Anspruch nehmen kann, wenn diese zuvor an einen anderen Dritten übertragen wurde. Sollte es zu einer Übertragung von Miet- oder Pachtansprüchen kommen, erlischt die Ansprüche des Gläubigers. Unser Beispiel wird dies verdeutlichen.

Stellen wir uns vor, ein Vermieter hat einen Kredit aufgenommen und seine Immobilie als Sicherheit hinterlegt. Bevor ein Hypothekenverfahren gegen ihn eingeleitet wird, überträgt der Vermieter die Mietforderungen an einen neuen Mieter. Hier ist die Übertragung gültig, und der Hypothekengläubiger kann nicht auf die Miete zugreifen.

Zeitliche Beschränkungen

Im zweiten Absatz des Gesetzes wird festgelegt, dass Verfügungen über Miete oder Pacht nur unter bestimmten zeitlichen Bedingungen wirksam sind. Wenn die Verfügung eine spätere Mietdauer betrifft, ist dies in der Regel unwirksam, es sei denn, die Beschlagnahme fand nach dem 15. des Monats statt. In diesem Fall kann die Verfügung für den darauf folgenden Monat noch wirksam sein.

Das bedeutet konkret: Ein Vermieter, der am 20. eines Monats eine Mietübertragung vornimmt, kann dies möglicherweise für den nächsten Monat tun, da die Beschlagnahme nach dem 15. stattgefunden hat. Dies schützt die Interessen des neuen Mieters und ermöglicht ihm, dass die zukünftigen Mietzahlungen ihm zustehen.

Szenario mit Grundstücksverkauf

Ein weiterer wichtiger Punkt des § 1124 BGB betrifft den Verkauf eines Grundstücks. Wenn ein Grundstück ohne die Mietforderung verkauft wird, gilt dies ebenfalls als Übertragung der Forderung. Der neue Eigentümer hat dann ein Recht auf die Miete, und der ursprüngliche Hypothekengläubiger kann in dieser Konstellation weniger Einfluss auf die Einziehung der Miete nehmen.

Zusammenfassend zeigt § 1124 BGB, wie wichtig es ist, die zeitlichen Aspekte und die rechtlichen Vorgänge rund um Miet- und Pachtverhältnisse zu verstehen. Für sowohl Vermieter als auch potenzielle Gläubiger ist es entscheidend, sich der Regelungen bewusst zu sein, um die eigenen Ansprüche entsprechend zu planen und abzusichern. Juristische Beratung kann in solchen Fällen oft von großem Wert sein, um eine fundierte Entscheidung hinsichtlich der künftigen finanziellen Beziehungen zu treffen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de