BGB

Was und wofür ist der § 475d BGB? Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Der § 475d des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 323 Absatz 1 bestimmten Fristsetzung zur Nacherfüllung abweichend von § 323 Absatz 2 und § 440 nicht, wenn

1.
der Unternehmer die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen hat,
2.
sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt,
3.
der Mangel derart schwerwiegend ist, dass der sofortige Rücktritt gerechtfertigt ist,
4.
der Unternehmer die gemäß § 439 Absatz 1 oder 2 oder § 475 Absatz 5 ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert hat oder
5.
es nach den Umständen offensichtlich ist, dass der Unternehmer nicht gemäß § 439 Absatz 1 oder 2 oder § 475 Absatz 5 ordnungsgemäß nacherfüllen wird.
(2) Für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 281 Absatz 1 bestimmten Fristsetzung in den in Absatz 1 bestimmten Fällen nicht. § 281 Absatz 2 und § 440 sind nicht anzuwenden.

Wenn ein Verbraucher ein Produkt kauft und dieses Produkt einen Mangel aufweist, hat er verschiedene Rechte. Eines dieser Rechte ist der Rücktritt vom Vertrag. Insbesondere regelt § 475d des deutschen BGB, unter welchen Umständen ein Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen kann, ohne die übliche Frist zur Nacherfüllung setzen zu müssen. Dies ist besonders wichtig für den Schutz der Verbraucher.

In den meisten Fällen ist der Rücktritt vom Vertrag nur möglich, wenn der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung der Ware gesetzt hat. Doch § 475d macht hier Ausnahmen. Schauen wir uns die relevanten Punkte genauer an.

Wann kann auf die Fristsetzung verzichtet werden?

Nach § 475d Abs. 1 sind fünf Situationen aufgeführt, in denen eine Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht nötig ist:

  • Erstens, wenn der Unternehmer die Nachbesserung trotz Fristablaufs nicht durchgeführt hat, nachdem der Verbraucher ihn über den Mangel informiert hat.
  • Zweitens, wenn trotz eines Versuchs des Unternehmers, den Mangel zu beheben, erneut ein solcher auftritt.
  • Drittens, wenn der Mangel so gravierend ist, dass ein sofortiger Rücktritt gerechtfertigt ist.
  • Viertens, wenn der Unternehmer die ordnungsgemäße Nachbesserung verweigert hat.
  • Fünftens, wenn klar ist, dass der Unternehmer nicht in der Lage oder willens ist, ordnungsgemäß nachzubessern.

Diese Regelungen gewährleisten, dass Verbraucher nicht unnötig lange warten müssen, wenn ein Produkt von Anfang an fehlerhaft ist oder wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben.

Anspruch auf Schadensersatz

Der zweite wichtige Punkt des § 475d betrifft den Schadensersatz. In diesen spezifischen Einzelfällen ist auch hier keine Fristsetzung erforderlich. Ein Verbraucher kann also Schadensersatz verlangen, ohne zuvor eine Frist zur Nacherfüllung setzen zu müssen.

Um das Ganze besser zu veranschaulichen, hier ein Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein neues Smartphone, und nach wenigen Tagen funktioniert der Bildschirm nicht mehr richtig. Sie informieren den Verkäufer über den Mangel. Normalerweise müssten Sie ihm eine Frist setzen, damit er das Gerät repariert. Angenommen, der Verkäufer ignoriert Ihre Mitteilung über mehrere Wochen oder er versucht einmal, den Bildschirm zu reparieren, aber das Problem bleibt bestehen. In diesem Fall können Sie sofort von Ihrem Kaufvertrag zurücktreten und benötigen dazu keine Fristsetzung.

Ein anderes Beispiel wäre, wenn Sie ein neues Sofa kaufen und dieses aufgrund eines Herstellungsfehlers stark beschädigt ankommt. Wenn der Verkäufer Ihnen erklärt, dass er das Sofa nicht ersetzen kann oder will, haben Sie das Recht, sofort zurückzutreten, ohne die übliche Frist zur Nacherfüllung abwarten zu müssen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 475d des BGB die Rechte der Verbraucher bei mangelhaften Waren stärkt. Er sorgt dafür, dass Verbraucher in bestimmten Situationen schnell und ohne bürokratische Hürden handeln können. Egal, ob Sie Anwalt sind oder nicht, dieser Paragraph bietet einen klaren rechtlichen Schutz für Käufer und sorgt für mehr Fairness im Geschäftsverkehr.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de