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der Darlehensnehmer
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mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist,
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bei einer Vertragslaufzeit bis zu drei Jahren mit mindestens 10 Prozent oder bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und
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der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.
Der Darlehensgeber soll dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten.
Im deutschen Recht spielt der § 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine zentrale Rolle, wenn es um Teilzahlungsdarlehen geht. Dieses Gesetz regelt die Bedingungen, unter denen der Darlehensgeber, also die Bank oder das Finanzinstitut, einen Darlehensvertrag kündigen kann. Es geht dabei um den Schutz der Verbrauchenden vor plötzlichen Zahlungsaufforderungen und unrechtmäßigen Kündigungen.
Eine Kündigung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, wenn der Darlehensnehmer in Zahlungsrückstand gerät. Das Gesetz stipuliert, dass der Rückstand mindestens zwei aufeinanderfolgende Teilzahlungen betreffen oder eine bestimmte Prozentgrenze des Nennbetrags überschreiten muss. Dies schützt den Verbraucher davor, dass eine einzige versäumte Zahlung sofort zu einer Kündigung des Darlehens führen kann.
Was bedeutet das konkret?
Um es konkret zu machen: Angenommen, Max hat einen Kredit über 10.000 Euro aufgenommen, um sich ein neues Auto zu kaufen. Er muss den Kredit in monatlichen Raten zurückzahlen. Wenn Max nun in zwei aufeinanderfolgend Raten in Verzug gerät, kann die Bank darüber nachdenken, den Vertrag zu kündigen. Aber bevor dies geschieht, muss die Bank ihm eine Frist von zwei Wochen setzen, in der er die ausstehenden Beträge begleichen kann. Diese Frist muss mit der klaren Erklärung verbunden sein, dass eine Nichtzahlung zur Fälligkeit des gesamten Darlehens führen kann.
Es gibt jedoch auch spezielle Regelungen für Immobilienkredite. Wenn die Bank Max zum Beispiel ein Hypothekendarlehen gewährt hat, müsste er mindestens 2,5 Prozent des Kredits in Verzug geraten, bevor eine Kündigung in Betracht gezogen werden kann. Dies bietet zusätzlichen Schutz für Verbraucher, die in eine schlechtere finanzielle Lage geraten könnten.
Beispiel-Szenario: Max und seine Rückzahlung
Nehmen wir an, Max hat in den ersten drei Monaten keine Zahlung geleistet. In diesem Fall würde die Bank ihm eine Frist setzen müssen, um die fälligen Beträge zu zahlen. Sollte Max jedoch in den nächsten Monaten seine Raten pünktlich begleichen, kann die Schuld nicht mehr als Grund für eine Kündigung angeführt werden. Max hat also die Möglichkeit, seine Zahlungen zu normalisieren, bevor ernste Konsequenzen eintreten.
Es ist wichtig, dass der Darlehensgeber in dieser Situation auch den Dialog sucht. Er sollte Max ein Gespräch über mögliche einvernehmliche Lösungen anbieten, bevor er zu drastischen Maßnahmen greift. Das Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die beiden Seiten hilft, ohne den Vertrag sofort zu kündigen.
Insgesamt bietet der § 498 BGB einen wichtigen rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass Darlehensnehmer nicht ohne angemessene Vorwarnung und Möglichkeit der Nachzahlung von ihren Verpflichtungen entbunden werden. Durch diese Regelungen wird das Risiko für Verbraucher, die in guten Glauben oder in einem vorübergehenden finanziellen Engpass in Zahlungsverzug geraten, erheblich gemindert.