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die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder
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im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
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1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
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den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt viele Aspekte des Lebens, unter anderem auch das Thema der Vorfälligkeitsentschädigung.
Im § 502 BGB wird beschrieben, unter welchen Umständen ein Darlehensgeber von einem Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, wenn dieser das Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Diese Regelung ist besonders relevant für diejenigen, die einen Kredit aufgenommen haben und gegebenenfalls die Rückzahlung vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt leisten möchten.
Worum geht es bei der Vorfälligkeitsentschädigung?
Der Darlehensgeber kann, falls ein Darlehensnehmer das Darlehen vorzeitig zurückzahlt, eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Entschädigung ist für den Schaden gedacht, der dem Darlehensgeber aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung entsteht. Insbesondere kommt dies in Fällen vor, in denen der Darlehensnehmer Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldet.
Für allgemeine Verbraucherdarlehen gilt jedoch eine wichtige Einschränkung. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann nur dann verlangt werden, wenn der gebundene Sollzinssatz bereits bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Dies soll verhindern, dass Darlehensnehmer unverhältnismäßig zur Kasse gebeten werden, wenn sie einen Darlehensvertrag vorzeitig beenden möchten.
Wann ist die Entschädigung ausgeschlossen?
Es gibt bestimmte Situationen, in denen ein Darlehensgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. Zunächst einmal ist dies der Fall, wenn die Rückzahlung durch Mittel aus einer Versicherung erfolgt, die zur Sicherstellung der Rückzahlung abgeschlossen wurde. Dies könnte zum Beispiel in einer Lebensversicherung sein, die für die Rückzahlung eines Baudarlehens abgeschlossen wurde.
Ein weiterer Grund für den Ausschluss der Vorfälligkeitsentschädigung liegt in unzureichenden vertraglichen Informationen. Wenn im Darlehensvertrag wichtige Punkte wie die Laufzeit, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung nicht ausreichend beschrieben sind, kann ebenfalls keine Entschädigung gefordert werden.
Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?
Ein Schwerpunkt des § 502 liegt auch auf der Begrenzung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Für allgemeine Verbraucherdarlehen darf die Entschädigung nicht mehr als ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen. Wenn die Differenz zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem ursprünglich vereinbarten Rückzahlungstermin weniger als ein Jahr beträgt, darf die Entschädigung sogar nur 0,5 Prozent betragen.
Zusätzlich darf der Betrag der Vorfälligkeitsentschädigung auch nicht höher sein als die Sollzinsen, die der Darlehensnehmer zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem ursprünglich vereinbarten Rückzahlungstermin gezahlt hätte.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Nehmen wir an, jemand hat einen Kredit über 10.000 Euro mit einem gebundenen Sollzinssatz von 5 % für eine Laufzeit von zehn Jahren aufgenommen. Nach drei Jahren möchte der Kreditnehmer das Darlehen vollständig zurückzahlen.
Da es sich um eine allgemeine Verbraucherdarlehen handelt, könnte der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wenn die Auszahlung des Darlehens vor Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit erfolgt, darf die Vorfälligkeitsentschädigung maximal 1 % des zurückgezahlten Betrags betragen, also 100 Euro. Bei einer Rückzahlung innerhalb eines Jahres könnte die Entschädigung jedoch nur 0,5 % betragen, also 50 Euro.
Im oben genannten Szenario hätte der Darlehensnehmer auch das Recht zu prüfen, ob die Bedingungen für eine Ausschlussregelung gegeben sind. Wurde etwa eine Versicherung zur Rückzahlung abgeschlossen oder sind wesentliche Vertragsbedingungen nicht klar formuliert, könnte er sich gegen die Vorfälligkeitsentschädigung wehren.
Insgesamt zeigt der § 502 BGB, dass Verbraucherrecht und fairer Wettbewerb Hand in Hand gehen sollten. Während Kreditgeber einen gewissen Schadensausgleich verlangen können, müssen die Rechte der Darlehensnehmer gewahrt bleiben.