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im Fall des § 556e Absatz 1 darüber, wie hoch die Vormiete war,
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im Fall des § 556e Absatz 2 darüber, dass in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden,
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im Fall des § 556f Satz 1 darüber, dass die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde,
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im Fall des § 556f Satz 2 darüber, dass es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung handelt.
Soweit der Vermieter die Auskunft nicht erteilt hat, kann er sich nicht auf eine nach § 556e oder § 556f zulässige Miete berufen. Hat der Vermieter die Auskunft nicht erteilt und hat er diese in der vorgeschriebenen Form nachgeholt, kann er sich erst zwei Jahre nach Nachholung der Auskunft auf eine nach § 556e oder § 556f zulässige Miete berufen. Hat der Vermieter die Auskunft nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt, so kann er sich auf eine nach § 556e oder § 556f zulässige Miete erst dann berufen, wenn er die Auskunft in der vorgeschriebenen Form nachgeholt hat.
(+++ § 556g: Zur Nichtanwendung vgl. Art. 229 § 35 BGBEG +++)
(+++ § 556g: Zur Anwendung vgl. Art. 229 § 49 Abs. 2 BGBEG u. Art. 229 § 51 BGBEG +++)
Im deutschen Mietrecht spielt der § 556g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine zentrale Rolle, besonders wenn es um die Transparenz von Mietverhältnissen geht. Das Gesetz stellt sicher, dass sowohl Mieter als auch Vermieter ihre Rechte und Pflichten kennen. Es befasst sich mit der Zulässigkeit von Mietpreisen und der Informationspflicht des Vermieters. Dies ist entscheidend, um benachteiligende Absprachen auszuschließen und ein faires Mietverhältnis zu garantieren.
Ein wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist, dass Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Vorgaben abweichen, als unwirksam gelten. Dazu gehört auch, dass der Vermieter gezahlte Miete zurückerstatten muss, wenn diese über dem zulässigen Niveau liegt. Dies schützt Mieter vor überteuerten Mietverträgen und bietet eine klare Handlungsgrundlage, wenn die Miete ungerechtfertigt hoch ist.
Beispielszenario 1: Zu hohe Miete
Stellen Sie sich vor, Mieter Max hat eine Wohnung angemietet und dabei einen Mietpreis vereinbart, der über dem gesetzlichen Höchstsatz für seine Region liegt. Nachdem er den Mietvertrag unterschrieben hat, erfährt er von einem Freund, dass die Miete in seiner Nachbarschaft wesentlich niedriger ist. Max hat nun das Recht, die Zahlung der zu hohen Miete zurückzufordern. Der Vermieter muss ihm die zu viel gezahlte Miete zurückerstatten, da die Überhöhung unwirksam ist.
This law also provides protection for tenants by requiring landlords to disclose critical information about the rental price. Specifically, before signing the lease, landlords must inform tenants about aspects that influence the permissible rent. Hierunter fallen Informationen über Vormieten, durchgeführte Modernisierungen oder ob es sich um eine Erstvermietung handelt.
Beispielszenario 2: Informationspflicht des Vermieters
Nehmen wir an, Mieterin Anna zieht in eine frisch modernisierte Wohnung ein. Der Vermieter hat allerdings bei der Vertragsunterzeichnung versäumt, sie darüber zu informieren, dass die Wohnung nach einer umfassenden Renovierung erstmals vermietet wurde. In diesem Fall kann Anna später nicht zur Zahlung einer höheren Miete verpflichtet werden, die durch diese Modernisierung bedingt ist, da der Vermieter seine Informationspflicht verletzt hat.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn der Vermieter die erforderlichen Informationen über die Miete nicht bereitstellt, er sich auch nicht auf die Vorschriften berufen kann, die eine höhere Miete rechtfertigen würden. Das schafft einen Anreiz für Vermieter, transparent zu sein und alle relevanten Informationen bereits zu Beginn des Mietverhältnisses zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus sind diese Auskünfte in Textform zu erteilen. Es ist also sinnvoll für Mieter, die Kommunikation zu dokumentieren, um im Zweifel immer auf die Auskunft zurückgreifen zu können.
Insgesamt schafft § 556g BGB mehr Sicherheit und Fairness im Mietverhältnis. Er schützt Mieter vor überteuerten Mietverträgen und verpflichtet Vermieter, klar und transparent zu kommunizieren. Dies ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt zu einem gerechten und respektvollen Zusammenleben zwischen Mietern und Vermietern.