BGB

Was und wofür ist der § 559b BGB? Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung

Der § 559b des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. § 555c Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn

1.
der Vermieter dem Mieter die Modernisierungsmaßnahme nicht nach den Vorschriften des § 555c Absatz 1 und 3 bis 5 angekündigt hat oder
2.
die tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
(+++ § 559b: Zur Anwendung vgl. § 578 Abs. 3 Satz 1 +++)

Im deutschen Mietrecht gibt es zahlreiche Regelungen, die sowohl Mieter als auch Vermieter schützen sollen. Eine dieser Regelungen findet sich in § 559b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und betrifft die Geltendmachung von Mieterhöhungen. Ziel dieses Paragraphen ist es, klare Vorgaben für die rechtlichen Rahmenbedingungen von Mieterhöhungen zu schaffen.

Im Kern legt § 559b fest, dass eine Mieterhöhung, die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen erfolgt, dem Mieter in Textform mitgeteilt werden muss. Dies bedeutet, dass die Mitteilung in einer schriftlichen Form erfolgen sollte, sei es per Brief, E-Mail oder einem anderen textlichen Format. Ein mündliches Abkommen oder eine telefonische Mitteilung wäre hier nicht ausreichend.

Wie funktioniert die Mieterhöhung?

Die Mieterhöhung muss jedoch nicht nur schriftlich erfolgen, sondern auch inhaltlich bestimmte Anforderungen erfüllen. In der Erklärung müssen die Gründe für die Mieterhöhung sowie die Berechnung der neuen Miete exakt dargelegt werden. Der Vermieter ist also verpflichtet, nachvollziehbar zu erklären, auf welchen Kosten und Änderungen die Erhöhung basiert.

Nach Erhalt der Mieterhöhung hat der Mieter sowohl Rechte als auch Pflichten. Die erhöhte Miete muss ab dem dritten Monat nach dem Zugang der Mieterhöhung gezahlt werden. Das bedeutet, dass Mieter nicht sofort ab dem folgenden Monat höhere Kosten zahlen müssen. Falls der Vermieter jedoch versäumt hat, die Modernisierungsmaßnahmen korrekt anzukündigen oder die tatsächliche Mieterhöhung mehr als 10 Prozent über dem angekündigten Betrag liegt, verlängert sich die Zahlungsfrist um weitere sechs Monate.

Beispiel-Szenarien

Stellen wir uns folgendes Beispiel vor: Herr Müller, ein Mieter in einer schönen Wohnung, erhält von seinem Vermieter eine schriftliche Mitteilung über eine Mieterhöhung. Der Vermieter hat einige Modernisierungsarbeiten durchgeführt, die die Energieeffizienz der Wohnung verbessert haben. In der Mitteilung erläutert der Vermieter genau, welche Kosten für die Modernisierung entstanden sind und wie diese in die Berechnung der Miete eingeflossen sind. Herr Müller muss dann ab dem dritten Monat nach Erhalt dieses Schreibens die neue Miete zahlen.

Ein anderes Beispiel könnte Folgendes zeigen: Frau Schmidt lebt in einer Eigentumswohnung und erhält ebenfalls eine Mieterhöhung. Der Vermieter hat die Arbeiten jedoch nicht ordnungsgemäß angekündigt oder die tatsächliche Erhöhung übersteigt deutlich die angekündigte Summe. In diesem Fall hätte Frau Schmidt das Recht, die alte Miete für weitere sechs Monate zu zahlen, bis die Mieterhöhung rechtskräftig wird. Hier zeigen sich die wichtigen Schutzmechanismen von § 559b.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 559b des BGB eine wichtige Regelung für Mieterhöhungen darstellt. Sie sorgt für Transparenz und Schutz der Mieter in einem oft heiklen Thema. Mieter sollten immer darauf achten, dass sie die Mieterhöhung in der vorgeschriebenen Form erhalten und die geforderten Informationen dort nachvollziehbar dargelegt werden.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de