
Der Paragraph 566b des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt spezifische Situationen rund um das Mietverhältnis, wenn das Eigentum an einer Immobilie wechselt. Dies tritt oft bei Immobilienverkäufen auf. Der Paragraph besagt, dass der Vermieter bestimmte Verfügungen über die Miete treffen kann, bevor das Eigentum an den neuen Käufer übergeht.
Ein zentraler Punkt ist, dass solche Verfügungen wirksam sind, solange sie sich auf den Kalendermonat beziehen, in dem das Eigentum übertragen wird. Sollte der Eigentumsübergang nach dem 15. eines Monats erfolgen, gilt das auch für den folgenden Monat. Dies soll Klarheit bieten, aber häufig führt es zu Verwirrung. Lassen Sie uns dies anhand von Beispielen genauer betrachten.
Beispielszenario: Der Immobilienverkauf
Stellen Sie sich vor, Herr Müller ist Vermieter einer Wohnung. Der neue Eigentümer, Frau Schmidt, hat die Immobilie am 20. Mai gekauft. Vor dem Verkauf hat Herr Müller entschieden, dass die Miete für den Monat Mai 1.000 Euro beträgt. Da der Eigentumsübergang nach dem 15. Mai stattfindet, bleibt auch die Miete für den Juni in der Verantwortung von Frau Schmidt. Herr Müller hat auch eine Verfügung über diese Miete vorgenommen, bevor das Eigentum überging.
Hierbei ist interessant, dass Frau Schmidt, die beim Kauf von der Miete wusste, auch die Verfügungen des ehemaligen Vermieters hinnehmen muss. Das bedeutet, dass sie für den Juni ebenfalls 1.000 Euro an Herr Müller zahlen muss. Die vorangegangene Vereinbarung bleibt also für den folgenden Monat gültig.
Welche Bedeutung hat dieser Paragraph?
Dieser Paragraph hat sowohl für Vermieter als auch für Käufer eine sehr wichtige Funktion. Vermieter können weiterhin ihre Mieteinnahmen sichern, auch während sich das Eigentum ändert. Käufer hingegen müssen darauf achten, welche Vereinbarungen getroffen wurden, bevor sie das Eigentum übernehmen. Wenn sie hiervon Kenntnis haben, sind sie an diese Verfügungen gebunden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 566b BGB dafür sorgt, dass Mieten, die vor dem Eigentumsübergang vereinbart wurden, auch weiterhin gültig bleiben. Dies ist essentiell für die Planungssicherheit sowohl für Vermieter als auch für Erwerber. Man sollte sich immer darüber im Klaren sein, welche Auswirkungen ein Kauf auf bestehende Mietverhältnisse haben kann.