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das Bestehen einer vollziehbaren Ausreisepflicht des Anerkennenden oder der Mutter oder des Kindes,
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wenn der Anerkennende oder die Mutter oder das Kind einen Asylantrag gestellt hat und die Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes besitzt,
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das Fehlen von persönlichen Beziehungen zwischen dem Anerkennenden und der Mutter oder dem Kind,
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der Verdacht, dass der Anerkennende bereits mehrfach die Vaterschaft von Kindern verschiedener ausländischer Mütter anerkannt hat und jeweils die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder der Mutter durch die Anerkennung geschaffen hat, auch wenn das Kind durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, oder
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der Verdacht, dass dem Anerkennenden oder der Mutter ein Vermögensvorteil für die Anerkennung der Vaterschaft oder die Zustimmung hierzu gewährt oder versprochen worden ist.
Die beurkundende Behörde oder die Urkundsperson hat die Aussetzung dem Anerkennenden, der Mutter und dem Standesamt mitzuteilen. Hat die nach § 85a des Aufenthaltsgesetzes zuständige Behörde gemäß § 85a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes das Vorliegen einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft festgestellt und ist diese Entscheidung unanfechtbar, so ist die Beurkundung abzulehnen.
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beinhaltet zahlreiche Regelungen, die das Familienrecht betreffen. Eine dieser Vorschriften ist der § 1597a. Dieses Gesetz hat einen ganz speziellen Fokus: Es geht um die Anerkennung der Vaterschaft und die damit verbundenen rechtlichen Implikationen, insbesondere im Hinblick auf Einreise- und Aufenthaltsrechte.
Um es einfach auszudrücken, sieht das Gesetz vor, dass die Vaterschaft nicht anerkannt werden darf, um den rechtlichen Aufenthalt oder die Einreise von Personen zu erleichtern. Wenn jemand die Vaterschaft anerkennt, um beispielsweise einem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit oder das Recht auf Aufenthalt zu verschaffen, ist das gemäß § 1597a unzulässig. Dies wird als „missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft“ bezeichnet.
Was heißt das konkret?
Die Regelung zielt besonders darauf ab, Missbrauch zu vermeiden. Oft wird die Anerkennung der Vaterschaft in Fällen in Anspruch genommen, in denen es eher um Aufenthaltsgenehmigungen geht, als um echte familiäre Bindungen. So könnte ein Mann beispielsweise die Vaterschaft anerkennen, um damit die Einreise seiner Partnerin oder die des Kindes nach Deutschland zu legalisieren. In solchen Fällen greift dieses Gesetz.
Um die missbräuchliche Anerkennung zu erkennen, hat der Gesetzgeber konkrete Kriterien festgelegt. Falls Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen, muss die beurkundende Behörde die zuständige Stelle informieren. Zu diesen Anhaltspunkten zählen unter anderem:
- Eine bestehende Ausreisepflicht des Anerkennenden oder der Mutter des Kindes.
- Die Stellung eines Asylantrags durch den Anerkennenden, die Mutter oder das Kind.
- Das Fehlen von persönlichen Beziehungen zwischen dem Anerkennenden und dem Kind oder der Mutter.
- Der Verdacht, dass der Anerkennende bereits mehrfach Vaterschaften anerkannt hat, um rechtliche Vorteile zu schaffen.
- Ein Anzeichen dafür, dass dem Anerkennenden oder der Mutter finanzielle Vorteile für die Vaterschaftsanerkennung in Aussicht gestellt wurden.
Beispiel-Szenarien
Stellen wir uns ein Beispiel vor: Ein Mann aus einem Nicht-EU-Land, nennen wir ihn Ali, trifft eine Frau, die in Deutschland lebt. Sie haben eine kurze Beziehung und Ali erkennt die Vaterschaft seines neugeborenen Kindes an. Aber in Wahrheit hat Ali die Vaterschafts anerkannt, um der Mutter zu ermöglichen, ebenfalls nach Deutschland zu ziehen. Das zuständige Standesamt hat Kenntnis von einer Ausreisepflicht Alis. Hier könnte ein Hinweis auf eine missbräuchliche Anerkennung vorliegen.
Ein weiteres Beispiel könnte sein: Maria, die Mutter des Kindes, hat einen Asylantrag gestellt und kommt aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat. Wenn Ali die Vaterschaft in diesem Fall anerkennt, könnte die Beurkundung ebenfalls verzögert oder ganz abgelehnt werden, wenn diese Informationen der Behörde vorliegen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass § 1597a eine wichtige Regelung ist, um den Missbrauch bei der Vaterschaftsanerkennung zu verhindern. Die Vorschrift sorgt dafür, dass die Anerkennung der Vaterschaft nicht lediglich als Werkzeug für Aufenthaltsrechte missbraucht wird. So wird die Familie als Institution geschützt und der richtige Umgang mit diesem sensiblen Thema gefördert.