BGB

Was und wofür ist der § 1579 BGB? Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit

Der § 1579 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil

1.
die Ehe von kurzer Dauer war; dabei ist die Zeit zu berücksichtigen, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen kann,
2.
der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt,
3.
der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat,
4.
der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat,
5.
der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat,
6.
der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat,
7.
dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder
8.
ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den Nummern 1 bis 7 aufgeführten Gründe.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält Regelungen, die festlegen, unter welchen Umständen ein Unterhaltsanspruch herabgesetzt oder ganz versagt werden kann. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist § 1579, der sich mit der groben Unbilligkeit bei der Inanspruchnahme von Unterhalt beschäftigt. Diese Vorschrift stellt sicher, dass die Unterhaltspflicht nicht in Fällen unmoralischen Verhaltens oder aus anderen schwerwiegenden Gründen zu Lasten des Verpflichteten durchgesetzt wird.

Der Paragraph nennt mehrere Umstände, unter denen die Inanspruchnahme von Unterhalt als grob unbillig angesehen werden kann. Dazu gehört beispielsweise, dass die Ehe nur von kurzer Dauer war oder der Berechtigte in einer stabilen Lebensgemeinschaft lebt.

Was bedeutet grobe Unbilligkeit?

Grobe Unbilligkeit bedeutet, dass die Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs gegen die fairen und moralischen Grundsätze verstößt. Der Paragraph definiert spezifische Situationen, in denen dies der Fall ist. Die Betroffenen dabei sind in der Regel ehemalige Ehepartner, die aufgrund der Trennung finanzielle Unterstützung fordern.

Betrachten wir dazu einige Beispiele, die diese Regelung verdeutlichen:

Beispiel 1: Kurze Ehe

Anna und Bernd haben nur sechs Monate zusammengelebt, bevor sie sich trennten. Anna fordert nun Unterhalt von Bernd, obwohl sie während der Ehe kein gemeinsames Kind hatten. In diesem Fall könnte Bernd einen Antrag gemäß § 1579 stellen, um zu argumentieren, dass die kurze Dauer der Ehe die Unterhaltsverpflichtung unbillig macht, da sie nicht ausreichend Zeit hatten, um eine tiefere wirtschaftliche Abhängigkeit zu schaffen.

Beispiel 2: Verfestigte Lebensgemeinschaft

Else hat sich nach der Trennung von Fritz in einer neuen, festen Beziehung mit Tom niedergelassen. Tom unterstützt Else in ihrem Alltag finanziell. Wenn Fritz nun von Else Unterhalt fordert, könnte er ebenfalls auf § 1579 hinweisen, um geltend zu machen, dass Else durch die neue Beziehung in einer stabilen finanziellen Lage ist. Dies würde ein ausdrückliches Argument gegen die Notwendigkeit von Unterhalt bilden.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Verhalten des Berechtigten. Hat dieser beispielsweise durch ein schwerwiegendes Vergehen gegen den Verpflichteten zu der Trennung beigetragen oder seine Bedürftigkeit absichtlich herbeigeführt, wird es für ihn schwieriger, seinen Unterhaltsanspruch durchzusetzen.

Schlussfolgerung

§ 1579 BGB stellt klar, unter welchen Umständen die Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs als grob unbillig erachtet werden kann. Die genannten Punkte sind besonders wichtig für Anwälte und Klienten, um die Erfolgsaussichten in Unterhaltsverfahren realistisch einzuschätzen. Letztlich soll das Gesetz verhindern, dass Unterhaltsansprüche aus moralisch fragwürdigen Gründen durchgesetzt werden und die Verantwortung für eine faire wirtschaftliche Lastenteilung beibehalten werden kann.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de