BGB

Was und wofür ist der § 668 BGB? Verzinsung des verwendeten Geldes

Der § 668 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Verwendet der Beauftragte Geld für sich, das er dem Auftraggeber herauszugeben oder für ihn zu verwenden hat, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen.

Im deutschen Zivilrecht spielt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine zentrale Rolle. Innerhalb dieses Gesetzes hat § 668 eine besondere Bedeutung. Er regelt die Verzinsung von Geldmitteln, die ein Beauftragter für sich verwendet, anstatt sie dem Auftraggeber zu überlassen. In der Praxis bedeutet dies, dass, wenn jemand Geld, das ihm anvertraut wurde, für eigene Zwecke nutzt, er diesem Geld Zinsen schuldet.

Diese Regelung ist vor allem im Geschäftsleben relevant, wo Aufträge oft hohe Geldsummen umfassen. Der § 668 ist essenziell, um das Vertrauen zwischen Auftraggeber und Beauftragtem zu sichern. Er stellt sicher, dass der Beauftragte nicht unangemessen von Geldern profitiert, die ihm nicht gehören.

Was genau sagt § 668 aus?

Der Gesetzestext formuliert klar, dass der Beauftragte verpflichtet ist, vom Zeitpunkt der Verwendung des Geldes Zinsen zu zahlen. Dies gilt, wenn er Geld für eigene Dinge nutzt, anstatt es dem Auftraggeber zurückzugeben oder entsprechend dessen Anweisungen zu verwenden. Es spielt keine Rolle, ob der Beauftragte damit Gewinne erzielt oder nicht. Die klare Regelung gibt dem Auftraggeber eine rechtliche Grundlage, um gegebenenfalls Ansprüche auf Zinsen geltend zu machen.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, Max ist ein Freiberufler und erhält von seinem Auftraggeber Julia 10.000 Euro, um damit eine Dienstleistung zu erbringen. Statt das Geld für den Auftrag zu verwenden, investiert Max es jedoch in seine eigenen Projekte. Julia entdeckt dies und möchte die Zinsen, die seit der Verwendung des Geldes entstanden sind, eingefordert. Hier greift der § 668 BGB.

Beispielszenario zur Verdeutlichung

Stellen wir uns vor, Max hat das Geld jetzt schon seit sechs Monaten verwendet und der marktübliche Zinssatz liegt bei 5% pro Jahr. Der Zinsanspruch für Julia berechnet sich dann wie folgt:

  1. Gesamtbetrag: 10.000 Euro
  2. Zinssatz: 5% pro Jahr
  3. Zinsanspruch für 6 Monate: 10.000 Euro x 0,05 x 0,5 = 250 Euro

Julia kann somit von Max 250 Euro Zinsen fordern. Max ist verpflichtet, diesen Betrag zu zahlen, unabhängig davon, ob er mit den 10.000 Euro Gewinn gemacht hat oder nicht. Das Beispiel zeigt die klare rechtliche Verpflichtung und schützt somit die Interessen des Auftraggebers.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 668 BGB eine wichtige Regelung im deutschen Recht darstellt. Sie fördert eine faire und verantwortungsvolle Verwendung von anvertrautem Geld und sichert die Ansprüche des Auftraggebers ab. Mit dieser Norm wird das Vertrauen in Geschäftsbeziehungen gestärkt, was letztendlich allen Beteiligten zugutekommt.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de