
Der § 650m des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Abschlagszahlungen in Werkverträgen und hat insbesondere den Schutz des Verbrauchers im Blick. Dies betrifft insbesondere Bau- und Renovierungsverträge. Verbraucher sollen vor übermäßigen finanziellen Belastungen oder unzureichender Leistung des Unternehmers geschützt werden. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, sind einige Bedingungen zu beachten.
Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist, dass der Unternehmer bei der Forderung von Abschlagszahlungen nicht mehr als 90 Prozent der Gesamtvergütung im Voraus verlangen darf. Dies ist eine wichtige Regelung, da sie verhindert, dass ein Verbraucher vorzeitig einen Großteil des Geldes an den Unternehmer abgeben muss, ohne dass die vereinbarte Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Sicherheiten für Verbraucher
Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Sicherheitsleistung. Wenn der Verbraucher die erste Abschlagszahlung leistet, hat der Unternehmer ihm eine Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung bereitzustellen. Diese Sicherheit soll garantieren, dass das Werk rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel hergestellt wird. Sollte es durch Aufträge oder Änderungen zu einer Erhöhung des Vergütungsanspruchs um mehr als 10 Prozent kommen, muss der Verbraucher eine zusätzliche Sicherheit in Höhe von 5 Prozent des zusätzlichen Betrags bei der nächsten Abschlagszahlung erhalten.
Das Gesetz erlaubt auch, dass diese Sicherheit in Form einer Garantie oder eines Zahlungsversprechens eines kreditwürdigen Instituts erbracht werden kann. Dies bietet dem Verbraucher zusätzliche Flexibilität in der Handhabung der Sicherheitsleistung.
Beispiel-Szenario
Stellen Sie sich vor, Herr Müller beauftragt einen Bauunternehmer, sein Haus zu renovieren. Der Gesamtvertrag beträgt 100.000 Euro. Nach der Regelung im § 650m darf Herr Müller maximal 90.000 Euro im Voraus zahlen. Bei der ersten Abschlagszahlung von 30.000 Euro muss der Unternehmer ihm jedoch eine Sicherheit von 5.000 Euro bieten.
Falls der Bauunternehmer während der Arbeiten Änderungen anordnet, die die Kosten auf 110.000 Euro erhöhen, muss er bei der nächsten Abschlagszahlung von Herrn Müller auch eine zusätzliche Sicherheit von 5.000 Euro für den neuen Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Auf diese Weise wird Herr Müller, als Verbraucher, stets geschützt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der § 650m im BGB nicht nur die finanziellen Interessen der Verbraucher schützt, sondern auch eine transparente und faire Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Verbrauchern fördert. Die klaren Vorgaben zur Höhe von Abschlagszahlungen und zur notwendigen Sicherheitsleistung ermöglichen es, das Risiko von Mängeln und finanziellen Verlusten zu minimieren.