BGB

Was und wofür ist der § 650m BGB? Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs

Der § 650m des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nach § 650c nicht übersteigen.
(2) Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten. Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge einer Anordnung des Verbrauchers nach den §§ 650b und 650c oder infolge sonstiger Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags um mehr als 10 Prozent, ist dem Verbraucher bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5 Prozent des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten. Auf Verlangen des Unternehmers ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der Verbraucher die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält.
(3) Sicherheiten nach Absatz 2 können auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden.
(4) Verlangt der Unternehmer Abschlagszahlungen nach § 632a, ist eine Vereinbarung unwirksam, die den Verbraucher zu einer Sicherheitsleistung für die vereinbarte Vergütung verpflichtet, die die nächste Abschlagszahlung oder 20 Prozent der vereinbarten Vergütung übersteigt. Gleiches gilt, wenn die Parteien Abschlagszahlungen vereinbart haben.

Der § 650m des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Abschlagszahlungen in Werkverträgen und hat insbesondere den Schutz des Verbrauchers im Blick. Dies betrifft insbesondere Bau- und Renovierungsverträge. Verbraucher sollen vor übermäßigen finanziellen Belastungen oder unzureichender Leistung des Unternehmers geschützt werden. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, sind einige Bedingungen zu beachten.

Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist, dass der Unternehmer bei der Forderung von Abschlagszahlungen nicht mehr als 90 Prozent der Gesamtvergütung im Voraus verlangen darf. Dies ist eine wichtige Regelung, da sie verhindert, dass ein Verbraucher vorzeitig einen Großteil des Geldes an den Unternehmer abgeben muss, ohne dass die vereinbarte Leistung tatsächlich erbracht wurde.

Sicherheiten für Verbraucher

Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Sicherheitsleistung. Wenn der Verbraucher die erste Abschlagszahlung leistet, hat der Unternehmer ihm eine Sicherheit in Höhe von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung bereitzustellen. Diese Sicherheit soll garantieren, dass das Werk rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel hergestellt wird. Sollte es durch Aufträge oder Änderungen zu einer Erhöhung des Vergütungsanspruchs um mehr als 10 Prozent kommen, muss der Verbraucher eine zusätzliche Sicherheit in Höhe von 5 Prozent des zusätzlichen Betrags bei der nächsten Abschlagszahlung erhalten.

Das Gesetz erlaubt auch, dass diese Sicherheit in Form einer Garantie oder eines Zahlungsversprechens eines kreditwürdigen Instituts erbracht werden kann. Dies bietet dem Verbraucher zusätzliche Flexibilität in der Handhabung der Sicherheitsleistung.

Beispiel-Szenario

Stellen Sie sich vor, Herr Müller beauftragt einen Bauunternehmer, sein Haus zu renovieren. Der Gesamtvertrag beträgt 100.000 Euro. Nach der Regelung im § 650m darf Herr Müller maximal 90.000 Euro im Voraus zahlen. Bei der ersten Abschlagszahlung von 30.000 Euro muss der Unternehmer ihm jedoch eine Sicherheit von 5.000 Euro bieten.

Falls der Bauunternehmer während der Arbeiten Änderungen anordnet, die die Kosten auf 110.000 Euro erhöhen, muss er bei der nächsten Abschlagszahlung von Herrn Müller auch eine zusätzliche Sicherheit von 5.000 Euro für den neuen Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Auf diese Weise wird Herr Müller, als Verbraucher, stets geschützt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der § 650m im BGB nicht nur die finanziellen Interessen der Verbraucher schützt, sondern auch eine transparente und faire Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Verbrauchern fördert. Die klaren Vorgaben zur Höhe von Abschlagszahlungen und zur notwendigen Sicherheitsleistung ermöglichen es, das Risiko von Mängeln und finanziellen Verlusten zu minimieren.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de