
Der § 650s des deutschen BGB regelt die Teilabnahme von Bauleistungen. Diese Norm sorgt dafür, dass ein Bauunternehmer das Recht hat, schon vor Abschluss aller Arbeiten eine Abnahme seiner bisher erbrachten Leistungen zu verlangen. Dies ist besonders wichtig in der Bauwirtschaft, wo oft viele Firmen an einem Projekt beteiligt sind und es zu Verzögerungen kommen kann. Durch eine frühzeitige Teilabnahme können rechtliche und praktische Lösungen gefunden werden.
Doch was bedeutet das konkret? Wenn ein Bauunternehmer bis zu einem bestimmten Punkt seiner Bauleistungen alle vereinbarten Arbeiten abgeschlossen hat, kann er verlangen, dass der Auftraggeber diese Leistungen prüft und abnimmt. Dies tut er in vielen Fällen, um die Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen zu gewährleisten.
Was ist eine Teilabnahme?
Die Teilabnahme ist ein wichtiger Schritt im Bauprozess. Sie ermöglicht es dem Unternehmer, bereits getätigte Arbeiten anerkennen zu lassen, bevor das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Dies kann in den folgenden Szenarien besonders nützlich sein:
- Wenn ein Bauauftrag sehr umfangreich ist und sich über längere Zeit erstreckt.
- Wenn bestimmte Elemente des Projekts unabhängig von anderen Teilen des Bauwerks abgeschlossen sind.
- Wenn mit der Abnahme bestimmte Verpflichtungen wie Zahlungen erfüllt werden sollen.
Nehmen wir an, ein Unternehmer arbeitet an einem neuen Wohngebäude und hat die Rohbauarbeiten bereits abgeschlossen. Es kommt jedoch zu Verzögerungen bei der Installation der elektrischen Leitungen. Der Unternehmer kann in dieser Phase eine Teilabnahme für die Rohbauarbeiten verlangen. Nachdem der Auftraggeber die Arbeiten geprüft hat und mit dem Rohbau einverstanden ist, kann er die Abnahme erklären. Der Unternehmer hat dann das Recht auf die Zahlung für diesen Teil des Projekts.
Praktische Beispiele zur Teilabnahme
Ein weiteres Beispiel ist ein Bäcker, der einen neuen Verkaufsraum in seiner Backstube plant. Der Bauunternehmer beendet die Instandsetzungs- und Malerarbeiten an diesem Verkaufsraum, während gleichzeitig in anderen Bereichen noch arbeiten – etwa beim Außenanstrich – stattfinden. Hier kann der Bäcker eine Teilabnahme für den fertiggestellten Verkaufsraum verlangen. Damit kann er das neue Geschäftsfeld eröffnen und Einnahmen generieren, während der Außenbereich noch fertiggestellt wird.
Zusammengefasst erleichtert der § 650s die Zusammenarbeit von Bauunternehmern und Auftraggebern, indem er eine flexible Handhabung der Abnahme ermöglicht. Während der gesamte Bauprozess gelegentlich zeitaufwendig und komplex sein kann, bietet die Teilabnahme eine Möglichkeit, Fortschritte zu honorieren und gleichzeitig die Finanzierung zu sichern. Ein wichtiger Punkt, der im Bauwesen nicht vergessen werden sollte.