BGB

Was und wofür ist der § 651a BGB? Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag

Der § 651a des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.
(2) Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn

1.
die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder
2.
der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Vertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen.
(3) Reiseleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind

1.
die Beförderung von Personen,
2.
die Beherbergung, außer wenn sie Wohnzwecken dient,
3.
die Vermietung

a)
von vierrädrigen Kraftfahrzeugen gemäß § 3 Absatz 1 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 126), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. März 2017 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, und
b)
von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A gemäß § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282) geändert worden ist,
4.
jede touristische Leistung, die nicht Reiseleistung im Sinne der Nummern 1 bis 3 ist.

Nicht als Reiseleistungen nach Satz 1 gelten Reiseleistungen, die wesensmäßig Bestandteil einer anderen Reiseleistung sind.

(4) Keine Pauschalreise liegt vor, wenn nur eine Art von Reiseleistung im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 mit einer oder mehreren touristischen Leistungen im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 4 zusammengestellt wird und die touristischen Leistungen

1.
keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen noch als solches beworben werden oder
2.
erst nach Beginn der Erbringung einer Reiseleistung im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ausgewählt und vereinbart werden.

Touristische Leistungen machen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung aus, wenn auf sie weniger als 25 Prozent des Gesamtwertes entfallen.

(5) Die Vorschriften über Pauschalreiseverträge gelten nicht für Verträge über Reisen, die

1.
nur gelegentlich, nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung und nur einem begrenzten Personenkreis angeboten werden,
2.
weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt oder
3.
auf der Grundlage eines Rahmenvertrags für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden, der Unternehmer ist, für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen werden.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt der Paragraph 651a die typischen Pflichten bei Pauschalreiseverträgen. Was genau bedeutet das? Dieser Paragraph schafft eine rechtliche Grundlage für die Beziehung zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Reisenden mit einer Pauschalreise zu versorgen. Im Gegenzug muss der Reisende den vereinbarten Preis zahlen.

Eine Besonderheit ist die Definition einer Pauschalreise. Diese umfasst mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen. Zum Beispiel die Beförderung und die Unterkunft. Also ist alles, was wir auf einer typischen Reise nutzen, Teil der Pauschalreise, sei es Flug, Hotel oder Mietwagen. Interessant wird es, wenn der Reisende selbst Leistungen zusammenstellt oder auswählen kann. In solchen Fällen gelten diese ebenfalls als Pauschalreise, selbst wenn der Reisende aktiv entscheidet.

Was zählt zu den Reiseleistungen?

Im Rahmen dieser Regelung werden verschiedene Arten von Reiseleistungen aufgeführt. Dazu gehören:

  • Die Beförderung von Personen, wie Flüge oder Zugfahrten.
  • Die Beherbergung in Hotels oder ähnlichen Unterkünften.
  • Die Vermietung von Fahrzeugen, also Mietwagen oder Motorrädern.
  • Zusätzliche touristische Leistungen, die nicht direkt zu den ersten drei zählen.

Wichtig ist, dass nicht alles, was angeboten wird, automatisch zu den Reiseleistungen zählt. Wenn eine touristische Dienstleistung zum Beispiel nur einen kleinen Anteil an der gesamten Reiseleistung hat, zählt sie nicht zur Pauschalreise.

Beispielszenarien

Stellen wir uns vor, Maria bucht eine Reise über ein Online-Reiseportal. Ihr Paket beinhaltet einen Flug nach Spanien, eine Unterkunft im Hotel und einen Mietwagen. In diesem Fall handelt es sich um eine Pauschalreise, weil mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen kombiniert werden und der Preis im Voraus festgelegt ist.

Ein anderes Beispiel betrifft Klaus, der eine Flugreise nach Paris bucht und vor Ort einen Stadtführer über die Webseite bucht. Der Flug und der Stadtführer sind nicht als Pauschalreise anzusehen, auch wenn beide aufeinander abgestimmt sind. Der Stadtführer macht einen geringen Anteil am Gesamtpreis aus und wurde erst nach dem Kauf des Fluges ausgewählt.

Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass nicht jede Reise unter die Vorschriften für Pauschalreisen fällt. Tagesreisen ohne Übernachtung oder Reisen, die nicht zum Gewinnstreben angeboten werden, sind davon ausgenommen. Das gilt zum Beispiel für schulische Ausflüge oder private Reisen in Kleingruppen.

Insgesamt zeigt der $651a BGB, wie wichtig es ist, die Rechte und Pflichten von Reisenden und Veranstaltern klar zu definieren. Diese Regelungen schaffen eine gewisse Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten. So können Reisende sicher sein, dass sie gegen Enttäuschungen und Sachmängel rechtliche Ansprüche geltend machen können.

Haftungsausschluss
Dies ist keine rechtliche Beratung! Für spezifische rechtliche Fragen oder Probleme empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Jegliche Haftung für Handlungen, die auf Basis der auf dieser Website dargestellten Inhalte vorgenommen werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. mehr erfahren
Referenz
www.gesetze-im-internet.de