BGB

Was und wofür ist der § 651s BGB? Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter

Der § 651s des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Hat der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seine Niederlassung im Sinne des § 4 Absatz 3 der Gewerbeordnung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so genügt er seiner Verpflichtung zur Insolvenzsicherung auch dann, wenn er dem Reisenden Sicherheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften dieses anderen Staates zur Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates (ABl. L 326 vom 11.12.2015, S. 1) leistet.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zahlreiche Regelungen, die darauf abzielen, die Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Unternehmen zu schützen. Einer dieser Paragraphen ist § 651s, der sich mit der Insolvenzsicherung von Reiseveranstaltern befasst. Doch wie funktioniert dieses Gesetz genau, und warum ist es für Reisende so wichtig?

Im Wesentlichen sorgt § 651s dafür, dass Reiseveranstalter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind, ihre Reisenden im Falle einer Insolvenz absichern können. Der Zweck dieser Regelung ist es, den Verbraucherschutz zu gewährleisten und den Reisenden das Vertrauen zu geben, dass ihre Investition in eine Reise sicher ist.

Insolvenzsicherung im europäischen Kontext

Der Paragraph verlangt von Reiseveranstaltern, dass sie Sicherheit leisten, wenn sie Pauschalreisen anbieten. Die Sicherheit muss jedoch nicht unbedingt nach deutschen Vorgaben erfolgen. Vielmehr genügt es, wenn die Sicherheit gemäß den Vorschriften des Herkunftslandes des Reiseveranstalters erbracht wird. Das ist besonders relevant für Reisende, die oft grenzüberschreitend reisen.

Diese Regelung stammt aus einer europäischen Richtlinie über Pauschalreisen und sorgt dafür, dass die Sicherheit der Reisenden innerhalb der EU einheitlich und branchenspezifisch geregelt ist. Dies bedeutet, dass die gleichen Standards für Reisende gelten, egal woher der Reiseveranstalter stammt, solange er innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums tätig ist.

Beispiel-Szenario

Stellen Sie sich vor, Sie planen einen Urlaub in Spanien und buchen eine Pauschalreise bei einem französischen Reiseveranstalter. Gemäß § 651s könnte dieser Reiseveranstalter seine Insolvenzsicherung nach französischem Recht leisten, anstatt die strengen deutschen Anforderungen erfüllen zu müssen. Wenn der Veranstalter während Ihrer Reise Insolvenz anmeldet, sind Sie dennoch durch die entsprechende Sicherheit geschützt.

Ein weiteres Szenario könnte wie folgt aussehen: Sie buchen eine Reise zu einem bekannten Anbieter, der seinen Sitz in Italien hat. Wenn dieser Anbieter die erforderlichen Sicherheiten in Übereinstimmung mit den italienischen rechtlichen Vorgaben bereitstellt, sind Sie auch als deutscher Verbraucher abgesichert, auch wenn Sie die Reise über ein deutsches Reiseportal gebucht haben.

Diese Regelung fördert nicht nur einen fairen Wettbewerb unter Reiseveranstaltern, sondern sorgt auch dafür, dass Reisende auf eine breite Auswahl an Angeboten aus verschiedenen europäischen Ländern zugreifen können, ohne sich über den Schutz ihrer Zahlungen Sorgen machen zu müssen. Dadurch wird der Reisemarkt in der EU offener und transparenter.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 651s BGB eine wichtige Rolle beim Schutz von Reisenden spielt. Auch wenn die Regelungen auf den ersten Blick komplex erscheinen, bieten sie in der Praxis einen wertvollen Schutz. Verständlicherweise wird die Sicherheit der Reisenden angesichts der Vielfalt an Anbietern und der Internationalität des Reisemarktes immer wichtiger.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de