BGB

Was und wofür ist der § 651v BGB? Reisevermittlung

Der § 651v des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Ein Unternehmer, der einem Reisenden einen Pauschalreisevertrag vermittelt (Reisevermittler), ist verpflichtet, den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Er erfüllt damit zugleich die Verpflichtungen des Reiseveranstalters aus § 651d Absatz 1 Satz 1. Der Reisevermittler trägt gegenüber dem Reisenden die Beweislast für die Erfüllung seiner Informationspflichten.
(2) Für die Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis durch den Reisevermittler gilt § 651t Nummer 2 entsprechend. Ein Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn er dem Reisenden eine den Anforderungen des Artikels 250 § 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche entsprechende Abschrift oder Bestätigung des Vertrags zur Verfügung stellt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass er von diesem damit betraut ist, Pauschalreiseverträge für ihn zu vermitteln. Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.
(3) Hat der Reiseveranstalter im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Sitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, treffen den Reisevermittler die sich aus den §§ 651i bis 651t ergebenden Pflichten des Reiseveranstalters, es sei denn, der Reisevermittler weist nach, dass der Reiseveranstalter seine Pflichten nach diesen Vorschriften erfüllt.
(4) Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. Der Reisevermittler hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt viele Aspekte des täglichen Lebens. Ein besonders spannendes Thema ist die Reisevermittlung, das in § 651v behandelt wird. In einer Zeit, in der viele Menschen reisen und zunehmend auf Online- Plattformen und Reisebüros zurückgreifen, ist es wichtig zu verstehen, welche Pflichten Reisevermittler haben. Der Paragraph klärt darüber auf, welche Informationen ein Reisender von einem Reisevermittler erwarten kann und welche Verantwortung dieser hat.

Der Reisevermittler ist eine Art Schnittstelle zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Er vermittelt nicht nur Verträge, sondern muss auch sicherstellen, dass der Reisende gut informiert ist. Im ersten Absatz des Gesetzes wird ganz klar gesagt, dass der Reisevermittler verpflichtet ist, den Reisenden zu informieren. Diese Informationspflicht wird durch spezifische Vorgaben aus dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch genau definiert. Es ist besonders wichtig, dass der Reisevermittler nachweisen kann, dass er diese Informationen auch tatsächlich gegeben hat.

Die Verantwortung des Reisevermittlers

Ein weiteres wichtiges Element des § 651v ist die Regelung hinsichtlich der Zahlungsannahme. Der Reisevermittler darf Zahlungen auf den Reisepreis in bestimmten Fällen annehmen. Dies geschieht meist, wenn er dem Reisenden eine Bestätigung über die Buchung gibt. Ob er dazu berechtigt ist, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist, dass die Zahlungsannahme eindeutig im Vertrag oder durch andere Umstände erkenntlich sein muss. Das sorgt dafür, dass der Reisende immer im Bilde ist, wie seine Zahlungen behandelt werden.

Ein Beispiel: Stell dir vor, du buchst eine Pauschalreise über ein Reisebüro. Der Reisevermittler gibt dir alle Informationen zur Reise, zeigt dir die Bestätigung des Reiseveranstalters und nimmt deine Anzahlung. In diesem Fall erfüllt der Reisevermittler die Anforderungen des Gesetzes. Er hat dir die nötigen Informationen gegeben und war in der Lage, die Zahlung anzunehmen. Sollte es später zu Problemen mit der Reise kommen, beispielsweise das Hotel ist nicht wie beschrieben, kann der Reisevermittler auch Beschwerden des Reisenden entgegennehmen und muss den Veranstalter direkt informieren.

Haftung und Pflichten im internationalen Kontext

Ein besonders interessanter Aspekt von § 651v betrifft die Regelungen, wenn der Reiseveranstalter seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat. In solch einem Fall übernimmt der Reisevermittler die Pflichten des Veranstalters. Das bedeutet, dass der Reisende auch bei einem ausländischen Veranstalter sicher sein kann, dass seine Rechte gewahrt werden. Der Reisevermittler muss dann jedoch nachweisen können, dass der Veranstalter seine Pflichten erfüllt hat. Dies sorgt für eine zusätzliche Sicherheit für den Reisenden.

Insgesamt zeigt § 651v, wie wichtig die Rolle des Reisevermittlers ist. Er ist nicht nur ein einfacher Vermittler, sondern trägt auch Verantwortung für die Informationen und Zahlungen der Reisenden. Das schafft Transparenz und Vertrauen, was besonders in der Reisebranche unerlässlich ist. Wenn du das nächste Mal eine Reise buchst, wirst du nun vielleicht auch ein wenig mehr darauf achten, ob der Reisevermittler seine Pflichten ernst nimmt und dich gut informiert.

Haftungsausschluss
Dies ist keine rechtliche Beratung! Für spezifische rechtliche Fragen oder Probleme empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Jegliche Haftung für Handlungen, die auf Basis der auf dieser Website dargestellten Inhalte vorgenommen werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. mehr erfahren
Referenz
www.gesetze-im-internet.de