BGB

Was und wofür ist der § 662 BGB? Vertragstypische Pflichten beim Auftrag

Der § 662 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.

Ein Auftrag ist ein zentraler Bestandteil vieler Geschäftsbeziehungen. Im deutschen Zivilrecht regelt § 662 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die grundlegenden Pflichten, die mit einem Auftrag verbunden sind. Doch was bedeutet dieser Paragraph konkret? Und wie beeinflusst er den Alltag von Menschen in Deutschland?

Im Kern besagt § 662, dass der Beauftragte, also die Person, die mit einem Auftrag betraut wird, sich verpflichtet, eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Diese Aufgabe muss im Rahmen eines Auftrags ausgeführt werden, der vom Auftraggeber, also der Person, die den Auftrag erteilt, ausgelöst wird. Wichtig ist, dass diese Leistung in der Regel unentgeltlich erbracht wird. Das heißt, der Beauftragte erhält kein Geld für seinen Einsatz.

Vertragstypische Pflichten im Detail

Die Hauptpflicht des Beauftragten ist es, die ihm übertragene Aufgabe sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen. Dabei ist er an die Vorgaben des Auftraggebers gebunden. Dies schließt ein, dass er sich im Vorfeld über alle wichtigen Details informiert und im besten Interesse des Auftraggebers handelt.

Ein einfaches Beispiel könnte hier eine befreundete Person sein, die sich bereit erklärt, für dich ein Geschenk zu kaufen. Du gibst ihr eine genaue Vorstellung davon, was du dir wünschst und wie viel Geld sie dafür ausgeben soll. In diesem Fall ist deine Freundin der Beauftragte, die die Aufgabe hat, dein Geschäft – den Kauf des Geschenks – für dich zu erledigen, und das ohne eine finanzielle Gegenleistung zu erwarten.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Stellen wir uns vor, du bist im Urlaub und gibst deiner Nachbarin den Auftrag, täglich nach deiner Wohnung zu sehen. Sie soll die Post reinholen und die Pflanzen gießen. In diesem Fall ist deine Nachbarin der Beauftragte. Sie hat die Pflicht, ihre Aufgabe gewissenhaft auszuführen, ohne dafür eine Bezahlung zu erhalten. Wenn sie allerdings auf deinen Auftrag achtet und das nicht richtig macht, könnte dies möglicherweise zu einem Vertrauensbruch in der Nachbarschaft führen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass der Auftraggeber in der Regel für Schäden haftet, die dem Beauftragten während der Ausführung des Auftrags entstehen. Solange die Nachbarin also im Rahmen der erteilten Anweisung handelt, muss sie sich keine Sorgen machen, falls beim Gießen der Pflanzen etwas danebengeht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 662 BGB klare Pflichten für den Beauftragten schafft. Es ist eine grundlegende Regel, die auf Vertrauen und gegenseitigem Verständnis basiert. In vielen Fällen, sei es im privaten oder geschäftlichen Kontext, hilft dieser Paragraph, die Erwartungen beider Parteien zu klären und Missverständnisse zu vermeiden. Wenn jeder die vereinbarten Pflichten ernst nimmt, sind viele Probleme von vornherein ausgeschlossen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de