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zu einer Verfügung und zur Eingehung der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung, durch die der Betreute
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ein Erwerbsgeschäft oder
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einen Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein Erwerbsgeschäft betreibt,
erwirbt oder veräußert, - 2.
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zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird, und
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zur Erteilung einer Prokura.
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, ist § 1852 ein wichtiger Paragraph, der sich mit der Genehmigung von bestimmten Rechtsgeschäften befasst. Dieser Paragraph definiert genau, wann ein Betreuer die Zustimmung eines Betreuungsgerichts benötigt. Es geht dabei vor allem um Rechtsgeschäfte, die von Personen unter rechtlicher Betreuung getätigt werden. Hierbei wird der Schutz der betreuten Person in den Vordergrund gestellt.
Der Paragraph besagt, dass ein Betreuer die Genehmigung des Gerichts einholen muss, bevor er für die betreute Person bestimmte Geschäfte abschließt. Dazu zählen insbesondere die Erfüllung von Kaufverträgen, der Erwerb oder die Veräußertung von Unternehmensanteilen sowie sogar die Gründung eines Unternehmens.
Wann braucht der Betreuer eine Genehmigung?
Die Regelungen sind spezifisch: Ein Betreuer benötigt die Zustimmung des Gerichts für die folgenden Rechtsgeschäfte:
- Für den Erwerb oder die Veräußertung von Waren oder Dienstleistungen.
- Für den Kauf von Anteilen an einer Gesellschaft, die ein Erwerbsgeschäft betreibt.
- Für den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts führt.
- Für die Erteilung einer Prokura, also einer Vollmacht für einen bestimmten geschäftlichen Bereich.
Diese Vorschriften gelten, um sicherzustellen, dass die Interessen der betreuten Personen gewahrt bleiben. Oftmals haben diese Personen aufgrund ihrer Situation nicht die volle Einsicht in die Folgen ihrer Entscheidungen. Daher ist eine gerichtliche Genehmigung notwendig.
Beispiel-Szenarien
Stellen Sie sich vor, Frau Müller ist eine ältere Dame, die aufgrund einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage ist, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln. Herr Schmidt, ihr Betreuer, plant nun, ein kleines Geschäft für sie zu kaufen, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Doch bevor der Kaufpreis gezahlt werden kann, muss Herr Schmidt die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.
Ein weiteres Beispiel: Herr Meyer möchte, dass sein Betreuer einen Anteil an einer neuen Start-up-Gesellschaft kauft. Hierbei hat der Betreuer ebenfalls die Aufgabe, beim Betreuungsgericht eine Genehmigung einzuholen. Solche Regelungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass Herr Meyer nicht unter Umständen Entscheidungen trifft, die nicht in seinem besten Interesse sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1852 BGB einen Schutzmechanismus für Personen darstellt, die aufgrund von gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage sind, ihre eigenen geschäftlichen Entscheidungen zu treffen. Die Genehmigung des Gerichts sorgt dafür, dass in ihrem Namen verantwortungsvoll und im besten Sinne gehandelt wird.