BGB

Was und wofür ist der § 713 BGB? Gesellschaftsvermögen

Der § 713 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten sind Vermögen der Gesellschaft.

Im deutschen BGB, und hier speziell im § 713, geht es um das Gesellschaftsvermögen. Aber was bedeutet das genau? Der Paragraph legt fest, dass die Beiträge der Gesellschafter sowie alle Rechte und Verbindlichkeiten, die für die Gesellschaft entstehen, zu ihrem Vermögen gehören. Das klingt kompliziert, ist aber zentral für das Verständnis des Gesellschaftsrechts.

Der Begriff „Gesellschaft“ bezieht sich in diesem Kontext oft auf Personengesellschaften wie die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder die OHG (Offene Handelsgesellschaft). Wenn Gesellschafter beispielsweise Geld, Grundstücke oder Dienstleistungen in die Gesellschaft einbringen, dann werden diese Beiträge Teil des Gesellschaftsvermögens. Und das bedeutet, sie können nicht einfach von einem Gesellschafter zurückgefordert werden, weil sie nun dem gemeinsamen Zweck der Gesellschaft dienen.

Was ist Gesellschaftsvermögen?

Das Gesellschaftsvermögen umfasst nicht nur die eingezahlten Beiträge der Gesellschafter. Dazu gehören auch alle Rechte, beispielsweise Verträge, die im Namen der Gesellschaft abgeschlossen wurden, sowie Verbindlichkeiten. Das bedeutet, wenn die Gesellschaft Schulden hat, sind diese Schulden ebenfalls Teil des Vermögens der Gesellschaft und müssen aus deren Mitteln beglichen werden.

Stellen wir uns eine Beispiel-Situation vor: Max und Lisa gründen eine GbR, um ein Restaurant zu betreiben. Max bringt 20.000 Euro als Startkapital in die Gesellschaft ein. Lisa bringt ihr Fachwissen als Köchin und eine Reihe von Küchengeräten im Wert von 5.000 Euro dazu. Das Gesellschaftsvermögen beträgt also mindestens 25.000 Euro, da beides in die Gesellschaft eingegangen ist. Wenn das Restaurant jetzt ein Darlehen über 10.000 Euro aufnimmt, um die Renovierung zu finanzieren, erhöht sich das Gesellschaftsvermögen um die 10.000 Euro, auch wenn es sich um eine Verbindlichkeit handelt.

Bedeutung des § 713 für Gesellschafter

Diese Regelung hat wichtige Konsequenzen für die Gesellschafter. Wenn sie aus der Gesellschaft ausscheiden möchten oder die Gesellschaft aufgelöst wird, können sie in der Regel nur einen Anspruch auf einen Anteil am Gesellschaftsvermögen geltend machen. Dabei wird in der Regel der Wert des Vermögens abzüglich der Verbindlichkeiten ermittelt. Man kann also nicht einfach seine ursprünglichen Einlagen zurückverlangen.

Zurück zu Max und Lisa: Wenn sie nach mehreren Jahren beschließen, das Restaurant zu schließen, müssen sie zunächst die Schulden der Gesellschaft begleichen. Das bedeutet, wenn die Verbindlichkeiten (z.B. das Darlehen) 10.000 Euro betragen, und das Gesellschaftsvermögen dann z.B. 40.000 Euro wert ist, wird der verbleibende Betrag nach Begleichung der Schulden verteilt. Max und Lisa würden dann ihren Anteil an dem restlichen Vermögen erhalten, nicht einfach ihre ursprünglichen Einlagen.

Insgesamt beeinflusst § 713 das Zusammenspiel zwischen den Gesellschaftern und die Handhabung des Vermögens innerhalb einer Gesellschaft entscheidend. Ein klares Verständnis dieser Regelung ist unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und die finanziellen Aspekte einer gemeinsamen Unternehmung richtig zu steuern.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de